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Hier liest du eine von 11550 Fragen:
Frage Nr. 13020 vom 02.05.2010
Sehr geehrtes Lilli.ch team,
erstmal großes kompliment an eure seite und v.a. für euer neues design..
hier die frage:
wir waren vor nem monat auf klassenfahrt. Ich bin m 16 jahre alt und bin bisexuell. ich war mit nem total süßen jungen im zimmer und hab ihn heimlich beim duschen gefilmt,um zu sehen wie gut er bestückt ist.
Nun wollte ich fragen, ob das strafbar ist wenn ich das video nur zum eigenen zweck benutze und nicht veröffentliche, oder ob ich es löschen muss.
vielen dank schon im vorraus :D
Unsere Antwort
Für eine Strafanzeige braucht es ja immer jemanden, der diese Anzeige macht. Wenn du dir die Bilder nur allein anschaust, hat ja niemand Gelegenheit, dich anzuzeigen. Auch wenn es keine Strafanzeige gibt, solltest du die Bilder löschen. Heimliche Nacktaufnahmen sind nicht in Ordnung. Du möchtest wahrscheinlich auch nicht, dass dich jemand ohne dein Wissen nackt filmt und dann dauernd wieder anschaut. Ausserdem bewahrst du die Aufnahmen ja nicht in einem Tresor auf, darum ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass nur du die Aufnahmen sehen wirst - dann kannst du Ärger und ev. auch eine Strafanzeige bekommen.

