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Fragen & Antworten: Ich und die anderen

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Frage Nr. 15258 vom 05.12.2011

Hallo liebes Lilli Team.
Ich (m, 16) hab ein paar Fragen.. Ist es Strafbar wenn ich in einem Hallenbad nackt dusche? (Gemeinschafts Dusche).
in dem schwimmbad (aussenbad) habe ich mich mal in der kabine umgezogen (mädchen und jungen kabine mit einzelkabinen) jedoch habe ich mich nicht in einer einzelkabine umgezogen und erst war ich noch alleine aber da kamen 2 mädchen hereich (ca. 15 jahre) und haben mir zugeschaut. dies merkte ich jedoch erst als ich fertig war und sie gelacht haben. erst war es mir peinlich aber ich fand es auch auf ne art und weise erregend.. ist dies strafbar wenn ich mich vor ihnen ausziehe / umziehe?
zur letzten frage..
wenn ich in der öffentlichkeit masturbiere das heisst im wald oder ähnliches, ist das strafbar?
mfg

Unsere Antwort

Nein, was soll daran strafbar sein? Wenn du dich allerdings dabei öffentlich sexuell erregst und dich exhibitionierst, könnten die Mitduschenden daran Anstoss nehmen. Du merkst aber auch, dass das Beobachten und die Zeigelust zu den Erregungsquellen für die Sexualität gehören. Du kannst dich auch weiterhin in der Umkleide vor den Mädchen umziehen, wenn die Umkleiden für beide Geschlechter vorgesehen sind. Es haben schon viele Menschen an merkwürdigen und halböffentlichen Orten Selbstbefriedigung oder auch Geschlechtsverkehr gemacht - du kannst darum natürlich in einem Wald masturbieren. Du darfst einfach nicht in den Verdacht des Exhibitionismus geraten. Dann könnte dich diejenige, der du dich gezeigt hast, bei der Polizei anzeigen..


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