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Sexuelle Handlungen und das Schutzalter
Wenn die Person, mit der du sexuelle Handlungen machen willst, im Schutzalter ist, darfst du laut Schweizer Gesetz nicht mehr als drei Jahre älter als sie sein. Das Schutzalter schützt Jugendliche bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr vor sexuellen Handlungen mit Erwachsenen. Es endet mit dem 16. Geburtstag.
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) steht unter dem Titel «Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen» im Art. 187 StGB:
Art. 187 StGB sexuelle Handlungen mit Kindern
- Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
- Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
- Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
- Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Dieser Straftatbestand will Jugendliche in ihrer körperlichen, emotionalen und sexuellen Entwicklung schützen und sie gleichzeitig in ihrer sexuellen Entwicklung unterstützen. Jugendliche brauchen sexuelle Erfahrungen, um sich sexuell gesund zu entwickeln. Darum sind sexuelle Handlungen unter Gleichaltrigen (Altersunterschied weniger als 3 Jahre) nicht strafbar.
- Es ist normal, wenn sich ein Mädchen oder ein Junge in eine erwachsene Person verliebt. Dadurch, dass Jugendliche für Erwachsene schwärmen und sie idealisieren, beginnen sie zu merken, was sie am anderen – oder am gleichen – Geschlecht attraktiv finden und wie sie selbst als Mann oder Frau sein möchten. Es ist die Verantwortung der Erwachsenen, die Grenzen einzuhalten. Wenn die Erwachsenen doch sexuelle Handlungen mit den Mädchen oder Jungen machen, machen sie sich strafbar.
- Nicht nur der ältere Mann oder die ältere Frau, die sexuelle Handlungen mit einer/einem Jugendlichen im Schutzalter macht, muss sich strafrechtlich verantworten. Auch Lehrer und Eltern machen sich strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zulassen, dass unter Sechzehnjährige sexuelle Handlungen mit Erwachsenen haben.
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