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Opferberatungsstellen und Opferhilfe

Wenn du Opfer einer Straftat bist, kommt bei dir das Opferhilfegesetz zum Zug. Du kannst dich kostenfrei unterstützen lassen. Wir empfehlen dir sehr, dass du dich bei einer Opferberatungsstelle in deiner Nähe meldest.

Was ermöglicht mir das Opferhilfegesetz?

Ein Mädchen liegt auf dem Bett und sucht auf ihrem Laptop nach BeratungsstellenOpfer im Sinn des Opferhilfegesetzes sind Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Dazu gehören zum Beispiel Sexualdelikte, Gewaltdelikte und häusliche Gewalt. Das Opferhilfegesetz ermöglicht dir zum Beispiel folgendes:

  • Du kannst dich bei irgendeiner anerkannten Opferberatungsstelle unentgeltlich beraten und begleiten lassen. Auch deine Angehörigen können das.
  • Unmittelbar nach der Tat hast du unentgeltliche «Soforthilfe» zu gut. Dazu gehören medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe. Je nach deiner finanziellen Situation kannst du weitere finanzielle Unterstützung für diese Hilfeleistungen beantragen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du bei der kantonalen Opferhilfestelle eine Entschädigung und/oder Genugtuung beantragen.

Was bieten mir Beratungsstellen?

Du kannst dich an eine Beratungsstelle wenden, wenn du selbst Gewalt erlebt hast oder auch wenn das einer Person passiert ist, die du kennst. Die Beratungsstellen bieten dir:

  • Kompetente Beratung: In spezialisierten Opferberatungsstellen arbeiten Beraterinnen, die mit dem Thema Gewalt vertraut sind. Sie wissen, in welcher Situation sich Menschen befinden, die körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erlebt haben.
  • Vertrauliche Beratung: Beratungspersonen in einer spezialisierten Opferberatungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Nur wenn du es ausdrücklich willst, nehmen sie mit anderen Menschen Kontakt auf.
  • Anonyme Beratung: Du kannst dich telefonisch, persönlich oder per Email beraten lassen. Du musst deinen Namen nicht bekannt geben.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Man hört dir zu und informiert dich über deine Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Du selbst entscheidest, welche weiteren Schritte du machen willst.
  • Vermittlung weiterer Unterstützung: Die Beraterinnen können dir auch weitere Adressen vermitteln, zum Beispiel zu Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.

Wo finde ich in der Schweiz Beratungsstellen?

Spezialisierte Opferberatungsstellen in der Schweiz sind nach dem schweizerischen Opferhilfegesetz anerkannt. Auf dieser Seite findest du Links zu Beratungsstellen für in der ganzen Schweiz. Oder du kannst das Sorgentelefon (Nummer 143) anrufen. Dort wird dir auch weitergeholfen. Du kannst auch Telefon 147 anrufen, um dir Adressen geben zu lassen. Weitere Adressen stehen auf dieser Liste mit Beratungsstellen.

Wo finde ich deutsche oder österreichische Beratungsstellen?

Wenn du in Deutschland lebst, kannst du über diesen Link Beratungsstellen finden, in Österreich über diesen Link.