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Wann ist Sexting strafbar?

Wenn Sexting sexuelle Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen mit Tieren beinhaltet, ist das strafbar. Und Sexting kann Kinderpornografie sein. Deshalb gelten für Minderjährige besondere Regeln.

Was ist beim Sexting immer strafbar?

Wer Bilder oder Filme von sich verbreitet, macht sich strafbar, wenn das sexuelle Gewalttätigkeiten und sexuelle Handlungen mit Tieren sind. Das ist illegale Pornografie. Bei Darstellungen von Sex unter Minderjährigen (unter 18-jährige) oder sexy Darstellungen Minderjähriger gelten besondere Regeln rund um das Thema Kinderpornografie. Wenn du unter 18 bist, solltest du darüber unbedingt Bescheid wissen.

Wann sind meine Aufnahmen Kinderpornografie?

Pornos sind Bilder, Filme oder andere Medien, die sexuelle Darstellungen beinhalten und dazu gemacht werden, Menschen zu erregen. Als Kinderpornografie gelten einerseits Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen (unter 18). Verboten sind auch sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen – auch wenn dabei keine sexuellen Handlungen gezeigt werden –, also z.B. wenn du unter 18 bist und dich in einer eindeutig sexy Pose aufnimmst. In diesem Text erfährst du, was als Kinderpornorgraphie gilt. Es ist verboten, Kinderpornos herzustellen, zu schauen, zu besitzen oder zu verschicken. Genauer wird das in diesem Text beschrieben. Sei dir also bewusst, dass Sexting Kinderpornografie sein kann!

Wann ist Sexting bei 16 bis 18-jährigen strafbar?

Das Gesetz in der Schweiz erkennt allerdings an, dass Jugendliche sexuelle und sexualisierte Selbstinszenierungen für ihre sexuelle Entwicklung brauchen und Fotos und Filme von sich machen und untereinander austauschen. Dieser Austausch wird nicht bestraft, wenn die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahre alt und mit dem Abbilden und Austauschen ausdrücklich einverstanden sind. Wenn du also erotische Bilder von dir oder deinen Freund*innen machst und ihr sie untereinander verschickt, lass dir das Einverständnis ausdrücklich – am besten schriftlich – bestätigen. Auf keinen Fall dürft ihr die Aufnahmen an Drittpersonen weiterschicken (Art. 197, 4 und 5, Schweizer Strafgesetzbuch).

Wann ist Sexting bei unter 16-jährigen strafbar?

Du machst dich auf jeden Fall strafbar, wenn du noch im Schutzalter – also unter 16 – bist und sexuelle Handlungen von dir aufnimmst und verschickst. Das gilt nämlich als Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie (Art. 197, 4 u. 5 StGB). Je nach Richter können auch schon Aufnahmen in sexy Posen als Kinderpornografie ausgelegt werden. Da Kinder in der Schweiz bereits ab 10 Jahren strafmündig sind, kannst du dich auch als unter 16-jährige*r strafbar machen.

Darf man Sexting-Inhalte unter 16-jährigen anbieten?

Verboten ist, wenn du Jugendlichen unter 16 Pornos anbietest, zugänglich machst oder zeigst. Du kannst dich also strafbar machen, wenn du Jugendlichen unter 16 erotische oder sexuelle Bilder von dir schickst – auch wenn alle einverstanden sind (Art. 197, 4 u. 5 StBG).

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Mehr erfährst du in der Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP-PSC) Pornografie - alles was recht ist.