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Stalking und Cyberstalking – was tun?

Bei Stalking und Cyberstalking wirst du verfolgt, beobachtet oder belästigt. Täter*innen sind häufig Ex-Partner*innen. In vielen Fällen sind Stalking-Aktivitäten strafbar.

Was ist Stalking?

Stalking ist ein englischer Begriff und heisst anpirschen, anschleichen. Gemeint ist die wiederholte, unerwünschte und beharrliche Verfolgung, Beobachtung oder Belästigung. Wenn das Stalking ausschliesslich in den verschiedenen sozialen Räumen des Internet stattfindet, spricht man von Cyberstalking. Hier sind typische Stalking-Handlungen:

  • Beharrliches Nachstellen: Stalking-Täter*innen kennen ihre Opfer und studieren ihren Alltag. Sie verfolgen ihre Opfer. Sie können auch plötzlich und unerwartet an Stellen auftauchen, an denen das Opfer sie überhaupt nicht erwartet. Sie bewirken damit, dass das Opfer sich dauernd beobachtet fühlt, unsicher wird und Angst bekommt.
  • Telefonterror: Oft rufen Stalking-Täter*innen dauernd an, lassen das Telefon unentwegt klingeln, sprechen den Beantworter mit Nachrichten so voll, dass er blockiert ist. Oder sie terrorisieren Freund*innen, Bekannte oder Kolleg*innen mit dauernden Telefonanrufen, was für das Opfer sehr peinlich sein kann.
  • Gerüchte verbreiten: Viele Stalking-Täter*innen verbreiten Lügen und Gerüchte oder verleumden ihr Opfer. Dies können sie in Briefen oder Gesprächen tun. Viel häufiger wird heute aber das Internet genutzt: in den sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, können Informationen schnell verbreitet und weitergegeben werden.
  • Blossstellen und Geheimnisse verraten: Wenn sich ein Paar trennt, kann es sein, dass ein*e Partner*in zum Stalking greift und intime Details über den*die andere*n verrät. Diese können sexuelle Details, Schulden oder den Umgang mit Geld und auch Probleme im Beruf betreffen.
  • Belästigung durch unerwünschte Geschenke: Manche Stalking-Täter*innen verfolgen ihre Opfer mit Geschenken, sie schicken zum Beispiel Blumen, singende Gratulanten, Pizza oder auch teuren Schmuck. In solchen Fällen ist es besonders schwierig, Aussenstehenden die Aggression und Gewalt, die in den Handlungen enthalten ist, zu erklären.
  • Unerwünschte Bestellungen: Es gibt auch Stalking-Täter*innen, die Sachen im Namen ihres Opfers oder unbeteiligter Dritter bestellen, zum Beispiel in Online-Shops. Die Waren werden den Betroffenen geliefert. Die Opfer erhalten die Rechnung und haben dann Schulden, wenn sie sich nicht wehren.

Was ist Cyberstalking?

Cyberstalking ist Stalking im virtuellen (Cyber-)Raum. Dort findet das beharrliche Nachstellen statt. Sehr häufig schicken Stalking-Täter*innen unentwegt SMS, Mails etc. und verfolgen ihre Opfer in Chaträumen und allen Sozialen Netzwerken, in denen diese sich bewegen. Typische Handlungen beim Cyberstalking sind:

  • Unerwünschte Veröffentlichung von erotischen Filmen oder Nacktfotos: Private Beziehungen sind Orte des Vertrauens. In nahen Beziehungen ist es üblich, dass man sich Dinge erzählt und zeigt, die niemand anderer wissen soll. Stalking-Täter*innen missbrauchen dieses Vertrauen, wenn sie intime Fotos, oft Nacktbilder ihres Opfers, in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Manipulierte Fotos oder Filme verbreiten: Bilder zu verändern und selbst aufgenommene Videobilder zu Filmen zu schneiden, ist heute mit verschiedenen APPs und Programmen sehr einfach. Das macht auch viel Spass. Wenn solche Programme verwendet werden, um Personen zu verunglimpfen, erniedrigen und ihnen Schaden zuzufügen, ist das nicht mehr in Ordnung. Es handelt sich dann um eine Straftat.
  • Immer wieder manipulieren Stalking-Täter*innen Bildmaterial ihrer Opfer und veröffentlichen und verbreiten diese auf Internetseiten, in Newsgroups, Foren, anonymen Blogs und in Tauschbörsen.
  • Identitätsdiebstahl: Manche Stalking-Täter*innen benutzen die Identität ihres Opfers. Sie melden sich z.B. unter dem Namen des Opfers in Internet-Kontaktbörsen und erstellen Fake-Profile. Sie können dann Nachrichten oder Bilder posten, die das Opfer kränken, blossstellen, Schaden zufügen und in wirkliche Gefahr bringen können. Stalking-Täter*innen können sich auch in Online-Shops unter einem Fake-Account unter dem Namen des Opfers registrieren und dort z.B. einkaufen oder an Versteigerungen teilnehmen.
  • Falsche Verdächtigung und Kriminalisierung: Stalking-Täter*innen können im Internet unter dem Namen des Opfers Straftaten begehen. Sie können z.B. Mailaccounts mit Spams überfüllen (Spamming). Sehr schwerwiegende Straftaten sind Androhung von Amokläufen oder Attentaten unter falscher Identität.

Wer macht Stalking?

Stalking und Cyberstalking sind Formen der Gewalt in Beziehungen. Hier siehst du typische Stalking-Täter*innen:

  • Ex-Partner*innen: Wenn eine Liebesbeziehung scheitert und ein Paar sich trennt, tut das Beiden eigentlich immer sehr weh. Einige Menschen setzen ihren Schmerz, ihre Enttäuschung und die verlorenen Träume und Hoffnungen in aggressive und wütende Gefühle um. Sie sinnen auf Rache und möchten, dass der*die Ex-Freund*in genauso leidet wie sie selbst. Stalking in Trennungssituationen ist ganz besonders häufig. Manche meinen auch, dass sie durch beharrliches Verfolgen den*die Partner*in zurück gewinnen können und versuchen, durch Stalking eine Versöhnung zu erreichen. Das klappt nicht! Falls sich eine Person überreden lässt, die Beziehung wieder aufzunehmen, hat sie entweder Angst oder Mitleid. Das ist keine Grundlage für eine Beziehung. Besser ist es, etwas für die eigenen Verführungsfähigkeiten zu tun.

  • Freund*innen: Auch Freund*innen können enttäuscht sein, wütend werden und Rachegedanken hegen. Manchmal sind sie vielleicht auch nur gedankenlos und lassen sich von anderen zu Stalking-Aktivitäten überreden.

  • Familienmitglieder: Wenn eine Person sich nicht an die Regeln und Vorstellungen ihrer Familie hält und die Familie das als Ehrverletzung, Gesichtsverlust oder grosse Demütigung erlebt, kann es sein, dass sie einzelne Familienmitglieder verfolgt und bedroht. Damit soll z.B. die Rückkehr des Opfers in die Familie erzwungen werden.

  • Unerwiderte Liebe: Es gibt auch Personen, die sich in eine Frau oder einen Mann verlieben und diese*n unentwegt mit SMS, Telefonanrufen, Geschenken, Mails und Facebook-Nachrichten kontaktieren. Wenn deutlich gesagt wird, dass ihr Dauerkontakt nicht erwünscht ist und sie nicht damit aufhören, ist das Stalking oder Cyberstalking.

  • Gewaltbereite Stalking-Täter*innen: Es gibt auch Stalking-Täter*innen, die Angst und Schrecken verbreiten wollen. Ihr Ziel ist es, ihren Opfern in jeder Hinsicht Schaden zuzufügen. Oft drohen sie Gewalttaten an. Es kann sein, dass sie diese wirklich umsetzen. Oft sind sie bereits gewalttätig geworden. Oft fällt es ihnen auch in anderen Bereichen schwer, Grenzen einzuhalten. Möglicherweise sind sie schon mal als Raser oder beim Schwarzfahren aufgefallen. Vielleicht geraten sie schnell in gewalttätige Auseinandersetzungen und sind für Tätlichkeiten oder Körperverletzungen bekannt. Meistens beurteilen sie ihre Grenzverletzungen als «kleine Vergehen» und sagen ganz offen, dass sie solche Grenzen nicht akzeptieren. Diese Stalking-Täter*innen sind wirklich gefährlich. 

Ist Stalking strafbar?

Stalking-Aktivitäten sind in vielen Fällen strafbar. Stalking-Täter*innen können richtig gefährlich sein. Sie sind oft auch sehr erfindungsreich, weil sie nicht bestraft werden wollen und ihren Opfern möglichst lange richtig auf die Nerven gehen wollen. Für Stalking und Cyberstalking gibt es in der Schweiz daher keinen eigenen Strafartikel im Strafgesetzbuch. Das heisst nicht, dass Stalking strafrechtlich gar nicht erfasst wird. Im Zivilrecht gibt es Art. 28b ZGB (Zivilgesetzbuch), der den Schutz der Persönlichkeit vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen garantiert. Wird ein Rayon- oder Arealverbot ausgesprochen, ist der Verstoss dagegen nach Art. 292 StGB strafbar. Ausserdem gibt es für die einzelnen Stalkinghandlungen Strafartikel. Das können Drohung, Nötigung, Ehrverletzung und natürlich auch sexuelle Belästigung sein. Beim Cyberstalking gilt zusätzlich der Missbrauch einer Fernmeldeanlage.

Seit 2006 gibt es in Österreich ein besonderes Anti-Stalking-Gesetz. Die beharrliche Verfolgung ist nach § 107 des österreichischen Strafgesetzbuches  (StGB) ein Straftatbestand, der als Offizialdelikt von Staates wegen verfolgt wird. Die Täterschaft muss das Opfer so beharrlich verfolgen, dass auch Aussenstehende erkennen können, dass die Lebensführung eingeschränkt wird.

Was kann ich tun, wenn ich gestalkt werde?

Du musst mit Stalking und Cyberstalking nicht alleine fertig werden. Hol dir Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle. Du kannst auch Strafanzeige erstatten. Sei mutig und hol dir Hilfe: Je früher du dich gegen Stalking und Cyberstalking wehrst, desto schneller ist es vorbei. Wenn Stalking-Täter*innen merken, dass sie dich nicht einschüchtern können und du dir Hilfe holst, geben die meisten auf.  Wer Stalking erlebt, wird verfolgt und fühlt sich auch so. Das trübt die eigene Wahrnehmung und schädigt das Selbstwertgefühl. Darum weiss man dann oft nicht weiter und fühlt sich hilflos. Darum gilt hier – wie immer in Gewaltsituationen: Versuch nicht allein mit der Situation fertig zu werden! Suche nach einer Vertrauensperson. Wende dich unbedingt auch an eine Opferhilfeberatungsstelle. Berater*innen von Opferhilfeberatungsstellen informieren und betreuen Betroffene oder stellen Kontakte zu weiterführenden Hilfsangeboten her – und bei Bedarf auch zu Rechtsanwält*innen. Dies ist sinnvokl, wenn die Täterschaft z.B. Straftaten androht, deine Identität missbraucht oder Webseiten im Ausland für Stalkingaktivitäten nutzt.  Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Soll ich das Stalking der Polizei melden?

Du kannst dich auch zuerst an die Polizei wenden. Die Polizei nimmt deine Strafanzeige entgegen. Wie eine Strafanzeige abläuft, erfährst du hier. Wenn du akut gefährdest bist, wählst du die Telefonnummer 117. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, nimmt jeder Polizeiposten in der Schweiz deine Strafanzeige entgegen. Polizist*innen, die besonders für den Umgang mit Opfern von sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt ausgebildet sind, werden deine Aussage in einem Protokoll aufschreiben. Dies ist die Grundlage für die Ermittlungen.

Tipps für den Umgang mit einigen Stalking-Taten

Je nachdem, was dir getan wird, hast du unterschiedliche Möglichkeiten zu handeln. Lies hier nach, was du in deinem Fall tun kannst:

  • Wenn jemand droht Gerüchte und Unwahrheiten zu verbreiten oder Straftaten ankündigt: Benachrichtige die Polizei. Sichere so viele Beweise wie möglich, z.B. Mails, SMS, Briefe, Fotos etc. und übergib sie der Polizei. Sie hat dann eine Grundlage für ihre Ermittlung. Du kannst auch vorsorglich durch ein*e Rechtsanwält*in klar machen, dass du die Drohungen ernst nimmst und dich wehren wirst. Das schüchtert viele Stalking-Täter*innen ein.
  • Wenn jemand in deinem Namen und auf deine Rechnung Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt: Nimm die Pakete nicht an. Wichtig ist, dass deine Nachbar*innen oder Mitbewohner*innen Bescheid wissen. Sie sollen auch keine Waren für dich annehmen. Wichtig zu wissen: Den Firmen, bei denen ein Cyberstalking-Täter für dich bestellt,  brauchst du nicht beweisen, dass du nichts bestellt hast. Das müssen die Firmen tun. Letztlich sind also vor allem die Unternehmen geschädigt, die unsichere Bestellungen zulassen. In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, dass jede Person nur ein Kundenkonto haben, keine falschen Angaben machen und «keine Rechte Dritter verletzen» darf.
  • Wenn jemand falsche Behauptungen auf einer Website oder in den sozialen Netzwerken veröffentlicht: Auf jeder Seite findest du unter Impressum Angaben über den Betreiber der Seite. Benachrichtige den Webmaster, bzw. die Verantwortlichen der Seite und fordere sie auf, die falschen Behauptungen und den Account zu löschen. Sollte das nicht zu deiner Zufriedenheit klappen, benachrichtige das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) und wende dich eventuell auch an eine*n Rechtsanwält*in. Auch wenn die Website im Ausland betrieben wird, kannst du den Betreiber um Löschung bitten. Auch hier kannst du das NCSC informieren oder die Internetaufsichtsbehörde des Betreiberlandes informieren.
  • Wenn jemand erotische Bilder oder Fotomontagen im Internet und ohne deine Erlaubnis veröffentlicht: Lass dich von den Verantwortlichen der Website oder den sozialen Netzwerken denjenigen nennen, der das Bildmaterial geliefert hat. Du kannst zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen. Bei Problemen brauchst du Rechtsberatung. Der Branchenverband der Internetdienstleister in der Schweiz hat einen Code of Conduct erarbeitet, durch den Straftatbestände im Bereich Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung und Persönlichkeitsrechten bekämpft werden sollen.