Müssen meine (w) Eltern von dem Frauenarztbesuch erfahren?
Müssen meine (w) Eltern von dem Frauenarztbesuch erfahren?
Deine Eltern müssen nach Schweizer Gesetz nichts von dem Frauenarztbesuch erfahren, auch wenn du noch nicht mündig bist, d.h. auch wenn du unter 18 bist. Sie müssen auch nicht bei ärztlichen Behandlungen einwilligen (zur Lage in Deutschland bietet profamilia.de gute Info). Denn es gehört zu deinen Persönlichkeitsrechten, dich ärztlich behandeln zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Arzt/die Ärztin zum Schluss kommt, dass du bezüglich einer bestimmten Behandlung urteilsfähig bist, das heisst, dass du die Folgen der Behandlung kennst und in diesem Wissen vernunftgemäss handelst. Es ist die Aufgabe des Arztes/der Ärztin, dich aufzuklären und zu beraten, so dass du in dieser bestimmten Situation urteilsfähig bist.
Die Frage der Bezahlung des Arztbesuches ist damit nicht gelöst. Wenn du den Besuch aus der eigenen Tasche zahlst, erfahren deine Eltern natürlich nichts davon. Wenn es über die Krankenkasse gehen soll, wird das ganze komplizierter. Eine gute Idee ist, wenn du den Arztbesuch und das Vorgehen bezüglich der Krankenkasse mit Beraterinnen einer Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung besprichst, so dass ihr gemeinsam eine Lösung findet, bei der deine Eltern möglichst nichts von der Rechnung erfahren und die Kasse trotzdem zahlt. Das Gespräch ist vertraulich, und deine Eltern erfahren davon nichts. Adressen in der Schweiz findest du bei isis-info.ch, Adressen in Deutschland bei profamilia.de, in Österreich bei familienberatung.gv.at.
Alle Infotexte in «Besuch bei der Frauenärztin» als pdf herunterladen
