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Frage Nr. 33014 von 08.06.2021

Kann ich jemanden Anzeigen der mich früher als Kind Missbraucht hat anzeigen , oder ist es zu spät?

Unsere Antwort

Die meisten Sexualstraftaten sind Offizialdelikte und haben lange Verjährungsfristen. Lies unbedingt die beiden Texte unter den Links, damit du die beiden Begriffe verstehst.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist in der Schweiz seit 2008 sogar unverjährbar. Du kannst also noch viele Jahre nach dem Missbrauch Strafanzeige machen. Wie das genau in deinem Fall ist, können wir nicht genau sagen. Wenn der Missbrauch nach 2008 stattfand, kannst du ihn auch nach Jahrzehnten noch anzeigen. Allerdings wird es mit den Jahren immer schwieriger dem Gericht genügend Beweise vorzulegen.

Wenn du überlegst, ob du in der Schweiz Strafanzeige machen willst oder nicht, raten wir dir, dich an eine spezialisierte Opferberatungsstelle zu wenden. Die Berater*innen werden dich über den Ablauf einer Anzeige, über die Einvernahmen und deine Rechte im Strafverfahren informieren.

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