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Frage Nr. 33741 von 24.09.2021

Hallo Zusammen, ich stelle mich (m) 15 jungs zur verfügung, sodass alle nacheinander in mein Po eindringen können. Dafür bezahlt mir jeder SFr. 80.-.
Ist das erlaubt oder mache ich mich strafbar?
Natürlich Gummipflicht.

Grüsse

Unsere Antwort

Wenn du in der Schweiz lebst, bist du noch im Schutzalter. Das bedeutet, dass sich deine Kunden strafbar machen, wenn sie mehr als drei Jahre älter sind als du. Sie machen dann "Sexuelle Handlungen mit einem Kind" (Art. 187 StGB). Nach Art. 195 StGB Schweiz ist es strafbar, eine minderjährige Person (unter 18) der Prostitution zuzuführen. Das gilt als verbotene Förderung der Prostitution. Deine Kunden machen sich auch noch nach Art. 196 StGB Schweiz strafbar. Dieser Strafartikel verbietet "Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt".  

Die Kundschaft muss mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sie sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will. Der Anbieter hingegen muss mindestens 18 Jahre alt sein. Es liegt allerdings in der Verantwortung der Kundschaft, das Alter des Anbieters herauszufinden. Wir raten allen Kunden von Sexarbeiter*innen, sich einen Ausweis zeigen zu lassen. Es reicht nicht mehr aus, nach dem Alter gefragt zu haben. Du machst dich also mit deinem Angebot nicht strafbar – aber deine Kundschaft. Zudem könnte sich die Frage stellen, ob und wie du dein Einkommen versteuern musst. Steuerhinterziehung ist natürlich strafbar. Wir raten dir sehr, dir eine legale Arbeit zu suchen.

In den europäischen Ländern ist die Rechtslage ähnlich. Meistens gilt: Sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung sind den Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten.

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