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Frage Nr. 34384 von 05.01.2022

Hallo liebes Team,
ich bin vor einigen Jahren Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Da ich bis heute unter den Folgen leide, überlege ich, mich an eine staatliche Beratungsstelle in meinem Kanton zu wenden. Ich weiß jedoch nicht, ob ich den Täter noch anzeigen möchte. Nun habe ich Angst, dass die Beratungsstelle von sich aus den Fall an die Behörden meldet, nachdem ich dort war. Kann das passieren oder ist die Beratungsstelle zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Unsere Antwort

Die Opferhilfe-Beratungsstellen ist zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Ich verlinke dich mal mit einem Infoblatt zur Schweigepflicht der Kantonalen Opferhilfestelle in Zürich. Die spezialisierten OH-Beratungsstellen haben ja den Sinn, dir Ruhe und Zeit zu bieten. Du kannst über deine Erfahrungen reden und dich umfassend über die Möglichkeit einer Strafanzeige informieren. Du erfährst dort auch etwas über die Belastungen, die durch ein Strafverfahren auf dich zukommen.

Da du unter den Folgen des Übergriffs leidest, käme auch die Vermittlung einer spezialisierten Psychotherapeutin in Frage. Wegen der Pandemie kann es sein, dass du nicht sofort einen persönlichen Beratungstermin bekommst. Die Stellen sind aber über Telefon und z.T. über Onlineberatung gut zu erreichen.

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