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Frage Nr. 34872 von 19.04.2022

Ich (w27) wurde mit 13 Jahren von einem Mann (um die 45-50 Jahre alt) im Auto mitgenommen. Diesen kannte ich von sehen, er sprach mich unter einem Vorwand an einzusteigen, was ich aus Leichtsinn auch tat.
Der Mann machte mir Komplimente, fuhr in eine weniger befahrene Straße, und versuchte mich u.a. über Wange und Gesicht zu streicheln. Zu einem gewalltvollen Übergriff kam es nicht, er ging behutsam vor und ließ mich als er mein Unbehagen merkte, wieder aussteigen. Macht aber deutlich dass er mich gerne wieder sehen wollen würde.
Auch wenn ich mich an meine Eltern gewandt habe, ist nichts weiter unternommen worden.
Seit Jahren Frage ich mich nun (bzw. Jetzt hier auch euch), ob nicht die Polizei hätte informiert werden müssen, bzw. ob das noch nachzuholen wäre, da ja ggf. andere Betroffenen nicht so glimpflich davon gekommen sein könnten. An wen kann man sich weden? Was würde ggf. auf mich zukommen?

Unsere Antwort

Der Mann hat eine sexuelle Handlung mit dir versucht. Du warst damals 13 Jahre alt und damit noch im Schutzalter. In der Schweiz wäre es ein Verstoss gegen Art 187 StGB Schweiz, wenn du die sexuellen Handlungen beweisen kannst. Die Verjährung tritt nach 15 Jahren ein (Art. 97 StGB Schweiz). Du könntest den Mann in der Schweiz also noch bei der Polizei melden. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Verjährung vor Ende der Strafuntersuchung oder des Strafverfahrens eintritt. Wir würden dir daher dringend raten, dich zunächst an eine Opferhilfeberatungsstelle zu wenden. Dort könntest du mit einer Beraterin besprechen, welche Beweise du vorlegen kannst und ob du der Polizei den Namen des Mannes nennst. Die Beratungsstelle klärt dich auch darüber auf, welche Belastungen du durch eine Strafanzeige zu erwarten hast. Eine Gefahr könnte z. B. sein, dass du Strafanzeige gegen den Mann machst und er eine Gegenanzeige wegen Verleumdung macht, weil er weiss, dass du die Straftat nicht mehr beweisen kannst.

Grundsätzlich sind wir bei Lilli der Meinung, dass möglichst viele Straftaten angezeigt werden sollten. Nur so kann die Polizei und die Gesellschaft erkennen, wie häufig sexuelle Übergriffe gemacht werden. Wenn eine Straftat sehr lange zurückliegt, ist allerdings eine Beweisführung schwierig. Zudem ist nicht ganz klar, ob dein Erlebnis als Offizialdelikt gewertet würde, da der Mann weder Druck ausgeübt hat noch Gewalt anwendete. 

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