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Frage Nr. 33433 von 27.08.2021

Hallo liebes Lilli-Team. Weiblich (15) und habe wohl ein etwas schwieriges Anliegen. Mein Bruder (16) und ich haben vor einer Weile festgestellt, dass unsere Liebe zueinander wohl etwas über Geschwisterliebe hinausgeht. Wir wissen, dass das eigentlich nicht normal ist und dass es (leider) keinerlei Zukunft hat. Aber wir können nichts an unseren Gefühlen ändern. Haben auch schon oft und lange darüber geredet. Bekanntlich ist Inzest ja auch aus logischen Gründen verboten. Und wir fragen uns allerdings nun, wie weit dieses Verbot geht. Haben schon viel gegoogelt, aber irgendwie stehen überall unterschiedliche Infos. Wir wollen einfach nichts falsches tun. Geht es dabei nur darum, dass man keinen "normalen" Geschlechtsverkehr haben darf? Sind Dinge wie mit der Hand oder Oralsex erlaubt? Und Analsex gäbe es ja auch noch. Wir sind nicht an einem Punkt, an dem wir irgendwas davon tun wollen. Aber es beschäftigt uns sehr was verboten ist und was nicht. Einfach küssen würde uns grad reichen und selbst da sind wir unsicher.
Würden uns sehr freuen, wenn ihr da 1-2 Tipps hättet.

Unsere Antwort

Bei Inzest handelt es sich nicht um eine Sexualstraftat (5. Titel StGB CH), sondern um ein Vergehen gegen die Familie (Art.213, 6. Titel StGB CH). Inzest ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich noch verboten. In einigen anderen europäischen Strafgesetzbüchern gibt es keinen Inzest-Artikel mehr. Auch vom deutschen Ethikrat wurde bereits 2014 die Straffreiheit für sexuelle Beziehungen vorgeschlagen. Das Thema ist also in Diskussion.

Aussagen darüber, welche sexuellen Handlungen möglich sind, machen wir nicht.

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