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Frage Nr. 33892 von 23.10.2021

Tschau
I bin 10 Johr alt und männlich.
Wia alt muas ma si um zun'ra Prostituierte gho z'könna?
Danka vielmol!

Unsere Antwort

In der Schweiz darfst du ab 16 Jahren auch zu Prostituierten (Sexarbeiter*innen) gehen. Diejenigen, die die sexuellen Dienstleistungen anbieten, sind für die Auswahl ihrer Kundschaft verantwortlich. Sie müssen sicher stellen, dass ihre Kund*innen nicht jünger als 16 sind.

Falls du sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt in Anspruch nimmst, musst auch du unbedingt genau wissen, wie alt die*der Prostituierte ist. Niemand darf bei einer Person unter 18 solche Dienste kaufen. Hier sind die Konsument*innen strafrechtlich verantwortlich. Sie müssen sich über das Alter informieren.

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