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Frage Nr. 34668 von 04.03.2022

Ich habe eine Frage zum Schwangerschaftsabbruch. Wie lange kann dieser durchgeführt werden? Bzw wie errechnet sich das, wenn man zb weiß dass an einem Tag das Kondom gerissen ist. Bis zu wie vielen Wochen nach diesem Tag wäre ein Abbruch noch möglich? Im Internet wird immer an der Befruchtung gerechnet aber ich weiß ja nicht wann das war.

Unsere Antwort

In welchem Land lebst du? Die Fristen werden in unterschiedlichen Ländern etwas anders festgelegt.

Für die Schweiz gilt: "Der Schwangerschaftsabbruch ist gemäss den neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht." (siehe: bj.admin.ch)

Für Deutschland gilt: Im Gesetz steht, dass bis zum Ende der 12. Woche eine Abtreibung in Deutschland erlaubt ist. Die 12. Woche nach der Befruchtung entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, denn: Ärztinnen und Ärzte datieren den Beginn einer Schwangerschaft normalerweise auf den ersten Tag nach der letzten Regelblutung, die etwa zwei Wochen vor der Empfängnis liegt. (siehe: abtreibung-deutschland.de)

Für Österreich gilt: In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach einer Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt möglich. (siehe: oesterreich.gv.at)

Es ist sinnvoll, dass du dich so früh wie möglich an eine Beratungsstelle oder Ärzt*innen wendest. Denn früher in der Schwangerschaft, ist auch noch ein medikamentöser Abbruch möglich. In Deutschland geht das bis zur 9. Woche nach der letzten Periode. In der Schweiz kann bis zum Tag 49 nach der letzten Periode ein medikamentöser Abbruch gemacht werden. In Österreich kann bis 63 Tage nach der letzten Periode ein medikamentöser Abbruch gemacht werden.

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