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Frage Nr. 35208 von 14.06.2022

Hallo liebes Lilli-Feam.
Hätte da eine Frage zu der ich im Netz bisher leider nur verschieden widersprüchliche Antworten gefunden habe. Daher versuche ich es mal hier:
Meine Schwester (16) und ich (15) teilen uns schon immer ein Zimmer. Logischerweise gibt es da leider oftmals nicht ganz so viel Privatsphäre. Habe dann z. B. Abends immer gewartet bis ich sicher war, dass die schläft, bevor ich angefangen habe es mir zu machen. Vor einer Weile war ich dann auch wieder mal dabei und war so vertieft, dass ich erst nicht mitbekommen habe, dass sie wach geworden war. Habe dann irgendwann die Geräusche gehört durch die ich sicher war, dass sie es sich grad ebenfalls gemacht hat. Mich hat das ziemlich erregt und ich habe nach kurzem zögern einfach weiter gemacht. Aufgrund der Reaktion am nächsten Tag wars dann auch eindeutig, dass wir uns gegenseitig gehört haben. Sie hatte mich ganz direkt danach gefragt. Hab mich sehr komisch gefühlt dabei, aber wir haben irgendwie hingekriegt etwas darüber zu reden und dass wir das beide interessant fanden. Das Ganze hatten wir jetzt noch 2-3 Mal, dass wir es zur selben Zeit gemacht haben. Einfach im Dunkeln zuhören. Mich verwirrt das ehrlich gesagt sehr, hab allgemein bei sexuellem auch noch nicht so die Erfahrung. Meine Schwester fragte dann heute ob wir es nicht mal mit Licht an machen wollen, weil sie mir gerne dabei mal zugucken will. Ich hab erstmal nein gesagt weil ich echt unsicher bin. Ich mein, wir haben uns schon mega oft gegenseitig nackt gesehen, aber das ist ja nochmal was anderes. Meine Gedanken gingen dann auch direkt weiter. Von zuhören, zu zugucken zu vielleicht anfassen. Und dann wurde ich noch unsicherer. Ist sowas überhaupt erlaubt? z. B. Sex unter Geschwistern ist ja verboten, aber wir sind ja Mädchen, da passiert ja nichts oder so. Und wäre ja erstmal nur zugucken, was ich schon interessant fände. Aber ich weiß es eben nicht. Allein die Frage ob das oder noch mehr erlaubt wäre macht mich mega unsicher. Könnt ihr mit da vielleicht helfen? Danke schon mal!

Unsere Antwort

In der Schweiz verbietet der Inzest-Art. 213 StGB Schweiz den «Beischlaf mit einer Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister». Es handelt sich hier um ein «Verbrechen oder Vergehen gegen die Familie». Der Strafartikel richtet sich gegen die Elternschaft zwischen nahen Verwandten. In Deutschland wird das Inzestverbot in §173 StGB Deutschland geregelt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist immer nur der Vaginalverkehr strafbar. 

Wenn ihr euch miteinander erregt, ist das vielleicht ungewöhnlich, aber keine strafbare Handlung. Verboten ist aber, dass eine die andere überredet, zwingt oder die sexuellen Handlungen gegen ihren Willen macht. Ihr könnt euch auch fragen, was ihr als Schwestern miteinander erleben wollt und ob sexuelle Handlungen dazu gehören. Klärt also sehr gut miteinander, ob ihr wirklich diese Erfahrung zusammen machen wollt.

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