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Frage Nr. 36042 von 05.12.2022

Hallo Lilli

Vor ca 2 Jahren wurde bei mir Pap 3 festgestellt mit HPV. Seit dem gehe ich 2 mal im Jahr zur Frauenärztin in die Kontrolle. Bis jetzt stand bei der Abrechnung beim Behandlugnsgrund jeweils Krankheit. Jetzt habe ich die neue Rechnung erhalten und beim Behandlungsgrund steht Prävention. Ich ging in die Kontrolle aufgrund des Hpv den ich habe sowie die jährliche Kontrolle. Nun zahlt meine Grundversicherung die Rechnung nicht, da nicht Krankheit steht.

Meine Frage an euch: Warum geht das nicht unter Krankheit? Gibt es Frauenärzte da draussen, die automatisch Krankheit schreiben und andere Prävention? Ich hatte in den letzten 10 Jahren nie Probleme mit meinen Rechnungen und seit ich die neue Frauenärztin habe muss ich alles selber bezahlen.
Oder hat sich mit dem Gesetz was geändert?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse

Unsere Antwort

Das erscheint mir merkwürdig. Meines Wissens nach bezahlt die Krankenkasse in der Schweiz alle 3 Jahre eine gynäkologische Untersuchung inklusive des Vorsorgeabstriches, und zwar ohne Abzug der Jahresfranchise und des 10 Prozentigen-Selbstbehaltes, wenn Prävention auf der Rechnung steht. Das heisst, die Krankenkasse sollte im Fall "Prävention" eigentlich alles bezahlen.

Wenn "Krankheit" auf der Rechnung steht, wird normalerweise zuerst die Jahresfranchise abgezogen. Das heisst, dass in einem Rechnungsjahr erst nach einem Rechnungstotal, das über deiner Jahresfranchise liegt, die Krankenkasse 90 Prozent der Rechnung bezahlt. 10 Prozent sind der Selbstbehalt, die du als Patientin selber bezahlen musst. 

Frag doch am besten direkt bei deiner Krankenkasse beziehungsweise bei deiner neuen Frauenärztin nach. 

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