Stell deine Frage...

Frage Nr. 38009 von 14.03.2024

Hallo. Ich würde gerne wissen wie in Deutschland damit umgegangen wird, wenn eine Transfrau(nach Änderung des Personenstandes) ein leibliches Kind mit ihrer Frau bekommt.
Ich habe das Gerücht gehört, dass dann die Personenstandsänderung automatisch wiederrufen wird. Oder die Transfrau ihr leibliche Kind adoptieren muss. Vielleicht könnt ihr bei der Frage weiterhelfen. Liebe Grüße!

Unsere Antwort

Im September 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als Mutter gilt, wer das Kind geboren hat. Die Grundlage dafür ist § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Deutschland). Damit wurde das Begehren eines Transmannes abgelehnt, als Vater eines von ihm nach der Transition geborenen Kindes im Geburtsregister eingetragen zu werden.

Im April 2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird diese Entscheidung bestätigt. Als Vater wird ins Geburtsregister eingetragen, wer die Spermien beigetragen hat, als Mutter die Geburtsperson. In die Geburtsurkunde des Kindes werden zudem die Vornamen der Eltern eingetragen, die bei deren Geburt beurkundet wurden, Dies gilt unabhängig davon, ob inzwischen eine Transition erfolgt ist. Es wird damit begründet, dass das Kind später eindeutige Klarheit über seine Abstammung gewinnen können soll. Hier stehen das Begehren nach Anerkennung der Identität nach der Transition mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung in Konkurrenz.

Die leibliche Elternschaft war in diesem Rechtsstreit nicht in Frage gestellt. Allerdings müsste eine Person, die darauf besteht als Vater eines Kindes, dass sie selbst geboren hat, eingetragen zu werden, das Kind adoptieren, weil der Eintrag nicht der bei ihrer Geburt beurkundeten Person entspricht. Das ist sehr kompliziert und wird in dem Artikel «Familiengründung oder geschlechtliche Selbstbestimmung» verständlich beschrieben.

Über Elternschaft hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Broschüre «Trans* mit Kind» herausgegeben. Ein automatischer Widerruf des neuen Personenstandes nach der Transition ist uns nicht bekannt. 

Wir möchten dich darauf aufmerksam machen, dass wir keine Rechtsberatungsstelle sind. Zudem sind wir eine Schweizer Organisation. Unsere Antwort ist das Ergebnis unserer Recherche.

Schau dir mehr Antworten und Infotexte an zum Thema