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Frage Nr. 39661 von 06.04.2025

Unser Sohn (15) ,kann eine Erbkrankheit übertragen, mit 16 vasektomiert werden? Müssen wir Kesb anfragen?Danke.

Unsere Antwort

Ich verstehe die Frage nicht. Wieso muss jemand mit 15 oder 16 Jahren vasektomiert werden?

Auch wenn er eine Erbkrankheit übertragen könnte, kann er das doch selber entscheiden. Wenn er 18 Jahre alt ist, kann er rechtlich selber entscheiden, ob er das machen lassen möchte oder nicht. Er kann bis dahin anders verhüten und sich so darum kümmern, dass keine Schwangerschaft entsteht.

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