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Frage Nr. 39757 von 13.05.2025

Ich hatte Euch die Frage 39672 gestellt. Uns ist bewusst das er seine Berufsordnung verletzt, aber unsere Gefühle füreinander sind zu stark. Eine Frage dazu habe ich noch. Wenn jemand Drittes ihn anzeigt, würde das verfolgt werden?? LG!

Unsere Antwort

Da wir keine Rechtsberatungsstelle sind, können wir dir keine verbindliche Antwort geben. Die Beschwerde beim Berufsverband und auch die Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft muss eigentlich von einer betroffenen Person gemacht werden. Ein Verfahren kann ja nur eingeleitet werden, wenn es Beweise gibt, bzw. Zeug*innen gibt, die bereit sind eine Aussage zu machen. Drittpersonen reichen als Zeug*innen nicht aus.

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