Hallo!
Ich (weiblich, 23) habe eine Frage, und zwar, wie sehr darf man jemanden online stalken? Es gibt einen Influencer, den ich sehr cute und cool finde und in den ich verliebt bin. Daher habe ich ihn und seine freunde online bereits sehr gestalkt, also ich habe lange über ihn und sein leben recherchiert und habe dadurch auch schon dinge über sein privatleben erfahren, die nicht leicht herauszufinden sind. Ich habe ihm auch auf insta geschrieben und seine bilder kommentiert mit einem account, der nicht meinen echten namen hat und kein profilbild, auf dem ein gesicht zu sehen ist, damit er nicht weiß, dass ich es bin.
Ich habe allerdings nichts gemacht, was per se illegal ist oder gelogen, um infos zu bekommen. Ich habe allerdings durch google und social media bereits viel über sein privatleben und das leben seiner freunde (die nicht berühmt sind) herausgefunden.
Wie sehr darf man personen auf google und social media stalken, ohne, dass es illegal ist? Ist es respektlos oder unmoralisch, so viele informationen über berühmte und nicht berühmte personen zu suchen und auch zu finden? Ich denke nicht, dass diese personen es irgendwoher wissen könnten, dass ich sie so stalke.
Ich denke auch nicht, dass es ihnen irgendwie schadet, da sie es nicht wissen, dass ich sie so gestalkt habe. Ich habe natürlich nicht vor, dass ich die infos, die ich gefunden habe, irgendwie gegen sie verwenden werde oder um die personen zu finden, um sie persönlich zu treffen.
Danke für euer bemühen und eure arbeit!
Unsere Antwort
Du befindest dich auf einem schwierigen Rechtsgebiet. Grundsätzlich ist es in der Schweiz strafbar, wenn du im Geheimen im Privatbereich von Personen recherchierst. Dies gilt, wenn du Quellen nützt, die nicht ohne weiteres zugänglich sind. Im Artikel 179 STGB Schweiz heisst dies «Unbefugtes Beschaffen von Personendaten». Da es ein Antragsdelikt ist, muss aber jemand von den unbefugten Recherchen Kenntnis haben und innerhalb von drei Monaten Strafanzeige erstatten.
Du schreibst, dass du keine illegalen Mittel benutzt hast und sie auch nicht durch Lügen erschlichen hast. Allerdings hast du einen Fake-Account benutzt. Auch wenn du die recherchierten Informationen nicht zum Schaden der Person ausnutzt, könnte man dir die Verletzung der Privatsphäre vorwerfen.
Eine Strafanzeige ist aber ganz unwahrscheinlich, weil du deine Recherchen ja nicht veröffentlichst. Du hast ja wohl auch keine Tonaufnahmen gemacht oder Briefe abgefangen. Wer soll dich anzeigen? Es bleibt also deine Entscheidung und im Rahmen deines eigenen Moral- und Wertesystems, ob du deine Recherchen fortsetzt.
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