Stell deine Frage...

Frage Nr. 40169 von 13.09.2025

Unsere Wunschtochter kommt im Oktober auf die Welt.Wir freuen uns sehr.Mein Mann hat Azzospermie.Mein lieber Schwager wird Götti,Schwägerin Gotte.Natürlich haben wir die Schwängerung Familienintern besprochen.Unsere Tochter wird und bleibt unser aller "Prinzessin".Mein Mann und sein lieber Bruder haben zusammen eine gut gehende Firma.Frage;Müssen wir rechtlich was Advokat mässig regeln?Wollen dies Privat halten.Unsere Eltern wissen Bescheid und freuen sich auf ihre einziges Enkelkind.

Unsere Antwort

Wir sind keine Rechtsberatungsstelle. Und ich weiss auch nicht, ob es sich um eine private Samenspende oder um eine Spende bei einer Samenbank handelt. Schau dir dazu mal diesen Artikel des Beobachters an. Dort kannst du dich genauer über die rechtliche Lage bei einer Samenspende informieren.

Ich empfehle dir ausserdem, dich an die Beratungsstellen der sexuellen Gesundheit Schweiz zu wenden. Dort kannst du all deine Fragen stellen und dich vertraulich beraten lassen. Bei der Rechtsberatung des Beobachters kannst du dich ebenfalls beraten lassen. Das Wohl deines Kindes steht im Vordergrund und da es wichtig, dass du dich gut beraten lässt und dich sehr gut mit dem Gesetz auskennst, das die Samenspende regelt. Hier findest du das Gesetz darüber.

Schau dir mehr Antworten und Infotexte an zum Thema