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Frage Nr. 40356 von 07.11.2025

Guten Morgen, die Tochter meiner Partnerin, die mit mir im gleichen Haushalt leben, hat diese Woche berichtet, dass eine Lehrperson in einer Kantonsschule im Kanton Aargau im Unterricht einen falschen Klick getätigt habe und ein Pornobild erschienen sei. Dasselbe erlebte eine Klasse einen Tag zuvor und es soll noch in einer dritten Klasse passiert sein (das mit der 3. Klasse ist bisher ein Gerücht). Die Kinder sind im Alter von 16 Jahren, die Tochter meiner Partnerin hat sehr sensibel und empört reagiert. Sie weigert sich nun, weiter zu dieser Lehrperson in den Unterricht zu gehen und überlegt sich, ihre beruflichen Pläne zu schmeissen, weil sie eng mit dieser Lehrperson verknüpft sind. Die Schulleitung hat nach Intervention einer Schülerdelegation bagatellisiert, das sei normal und nichts Schlimmes. Die betroffene Lehrperson musste dann die Situation klarstellen und sagte, es handle sich um alte Bilder die von KI wegen vieler Klicks ausgewählt wurde (ich wusste gar nicht, dass KI ein Laufwerk auf einem Schulcomputer automatisch öffnen kann). Die Aussage belegt aber, dass die Foto auf der Festplatte abgelegt ist und einige Schüler behaupten, es sei eine ganze Galerie vorhanden gewesen. Die Lehrperson hat dann die Schüler ermahnt, man solle nicht dramatisieren, sie hätten seine berufliche und familiäre Situation in der Hand (Nötigung?). Meine Partnerin hat darauf scharf reagiert und Massnahmen gefordert. Sie überlegt sich auch eine Intervention im entsprechenden Departement des Kantons Aargau und eine Anzeige. Empfehlen Sie uns sogar eine Anzeige und was kann ich als Partner tun? Freundliche Grüsse

Unsere Antwort

Wenn wir Sie richtig verstehen, möchten Sie, Ihre Partnerin und deren Tochter, dass die Schule den Vorfall ernst nimmt. Dazu würde gehören, dass Massnahmen getroffen werden, die verhindern, dass die Bilder nicht nochmals gezeigt werden. Dazu gehört wohl auch, das das gesamte Bildmaterial überprüft wird. Es müsste auch sicher gestellt werden, dass Lehrpersonen die Unterrichtsmaterialien, die sie veröffentlichen, geprüft haben. Dies und die Übernahme der Verantwortung durch Schulleitung und Lehrperson könnten zur Deeskalation beitragen. Die Schülerschaft könnte dann vielleicht glauben, dass die Lehrperson die Bilder nicht absichtlich gezeigt hat. Wenn die Schulleitung hingegen bagatellisiert und die Lehrperson auf die Schüler*innen Druck ausübt, wird der Konflikt verschärft und trägt zur Dramatisierung bei.

Wir raten Ihnen und Ihrer Partnerin mit Tochter, Ihre Forderungen klar zu formulieren, ohne den Konflikt anzuheizen. Wenn Sie nochmals das Gespräch mit der Schulleitung suchen, wäre es günstig, wenn Sie sich Ziele für das Gespräch gesetzt haben. Was soll wie anders gehandhabt werden? Arbeiten Sie mit an zufriedenstellenden Lösungen. Dazu kann auch gehören, das entsprechende Departement mit einzubeziehen.

Da wir keine fachqualifizierte Rechtsberatungsstelle sind, möchten wir zu Erfolgen von Strafanzeigen keine Stellung nehmen. Um zu prüfen, ob es sich um einen Verstoss gegen Art. 197 StGB Schweiz handelt, sollten Sie eine Rechstberatung zu Rate ziehen.

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