Zu Frage 40339.
Das stimmt doch nicht, oder? Der Schwager ist ja der Onkel der Tochter, richtig? Dann gäbe es ja eine Blutsverwandtschaft und zwar näher als Cousins...
Liebe Grüße
Unsere Antwort
Ja, da hast du gut aufgepasst. Wir haben uns nur auf einen Fall bezogen. Es kommt aber darauf an:
Wenn der Schwager durch eine Hochzeit zum Onkel der Tochter geworden ist, sind sie nicht blutsverwandt. Stell dir zum Beispiel vor, deine Schwester heiratet einen Mann. Durch diese Hochzeit wird dieser Mann dein Schwager. Du bist aber nicht mit ihm blutsverwandt und deine Tochter damit auch nicht. Er gehört nur wegen der Ehe zur Familie, nicht wegen der Gene. Von diesem Fall haben wir gesprochen.
Es kann aber auch sein, dass dein Schwager zum Beispiel der Bruder deines Mannes ist. Dann ist er mit deinem Mann und damit auch mit eurer Tochter blutsverwandt. Das zählt trotzdem nicht als Inzest und ist weder in der Schweiz, noch in Deutschland strafbar.
In Deutschland wird das im Paragraph § 173 des Strafgesetzbuchs (SstGB) geregelt. Er besagt, dass der Beischlaf zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln unter Strafe steht, ebenso der zwischen Geschwistern. Alle anderen Verwandtschaftsgrade sind davon ausgenommen. Sex zwischen Onkel und Nichte wäre also nicht strafbar, es geht allein um direkt aufsteigende (Eltern), absteigende (Kinder) oder Seitenlinien (Geschwister).
In der Schweiz wird Inzest in Art. 213 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dort steht:
1 Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Minderjährige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.
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