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Frage Nr. 40589 von 17.12.2025

Was spricht gegen die Private Samenspende? In der Schweiz kennt Frau /Paar den Spender in den Praxen nicht. Wir haben einen hübschen Austauschstudenten 22 J, [...] Blutspender (unter Kontrolle), sportlich welcher uns gerne helfen wird. Mein Mann und ich wollen keine Bechermethode. Normaler GV ist unser Wunsch, soll schnell zur Schwangerschaft führen. Wir wollen keine Verpflichtungen weder von ihm noch von uns!

Unsere Antwort

Wir können dir keine rechtliche verbindliche Auskunft darüber geben, was gegen private Samenspende spricht. Folgende Punkte scheinen uns bedenkenswert: Selbst wenn Ihr heute keinerlei Verpflichtungen wollt, könnte es sein, dass Ihr eure Meinung ändert. Auch der private Spender, der heute vielleicht auf alle Rechte verzichtet, könnte seine Meinung ändern. Euer Kind hat das Recht, über seine Herkunft Bescheid zu wissen. Zudem hat das Kind ein Recht auf Unterhalt. Dies kann auch den privaten Samenspender betreffen.Ihr solltet mit einer juristische Fachperson einen Vertrag entwickeln, der die Rechte und Pflichten aller Seiten festlegt und auch beschreibt, auf welche Rechte Ihr oder der Samenspender verzichtet. 

In der Kinderrechtskonvention der UN von 1989 sind Kinderrechte festgelegt. Dazu gehört auch das Recht auf Beteiligung. Ein Kind hat das Recht auf Anhörung und Mitsprache. Wir raten Euch, Eure Entscheidungen an diesem Recht zu messen. Trefft Entscheidungen, die das Wohl Eures Kindes ins Zentrum stellt.

Allgemeines zur offiziellen Samenspende: Sie ist in der Schweiz gesetzlich erlaubt, aber streng reguliert: Nur verheiratete heterosexuelle und lesbische Paare dürfen Samenspende in Anspruch nehmen, alleinstehende Personen oder Single-Frauen nicht. Anonyme Spenden sind verboten. Spenderdaten werden zentral erfasst. Kinder können mit 18 über ihren leiblichen Vater Auskunft verlangen. 

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