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Frage Nr. 40705 von 19.01.2026

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Unsere Antwort

Wir bekommen viele Fragen gestellt, in denen es darum geht, welche Beziehungen als Inzest gelten.

In Deutschland wird Inzest im Paragraph § 173 des Strafgesetzbuchs (SstGB) geregelt. Er besagt, dass der Beischlaf zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln unter Strafe steht, ebenso der zwischen Geschwistern. Alle anderen Verwandtschaftsgrade sind davon ausgenommen. Sex zwischen Onkel und Nichte wäre also nicht strafbar, es geht allein um direkt aufsteigende (Eltern), absteigende (Kinder) oder Seitenlinien (Geschwister). 

In der Schweiz wird Inzest in Art. 213 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dort steht:

1 Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Minderjährige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.

Bei Inzest handelt es sich nicht um eine Sexualstraftat (5. Titel StGB CH), sondern um ein Vergehen gegen die Familie (Art.213, 6. Titel StGB CH). Inzest ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich noch verboten. In einigen anderen europäischen Strafgesetzbüchern gibt es keinen Inzest-Artikel mehr. Auch vom deutschen Ethikrat wurde bereits 2014 die Straffreiheit für sexuelle Beziehungen vorgeschlagen. Das Thema ist also in Diskussion.

Aussagen darüber, welche sexuellen Handlungen möglich sind, machen wir nicht.

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