Weshalb sind Vergewaltigungsfälle nicht immer und grundsätzlich strafbar, sondern nur bei Opfern im Alter bis 12J.? - Wenn eine Vergewaltigung erst nach 30 Jahren bewiesen werden kann (beispielsweise durch Filmmaterial, neue Zeugenaussagen usw.) , egal ob das Opfer dann noch lebt, sollte die Tat doch bestraft werden können, egal wie alt das Opfer zur Tatzeit war?
Unsere Antwort
Verjährungsfristen spiegeln vor allem die gesellschaftliche Meinung. In der Schweiz und in Europa haben fast alle Straftaten Verjährungsfristen. Unverjährbar ist in der Schweiz nur die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Dies wurde aufgrund der sogenannten «Unverjährbarkeits-Initiative» möglich, die von der Bevölkerung angenommen wurde. Vergewaltigung muss in der Schweiz innerhalb von 10 Jahren angezeigt und innerhalb von 15 Jahren rechtskräftig beurteilt werden. Mord verjährt nach 30 Jahren.
In Deutschland sind Mord, Völkermord und bestimmte Kriegsverbrechen absolut unverjährbar. Dies beruht auf den Erfahrungen aus den Weltkriegen. Für Vergewaltigung gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren.
Du siehst, die Rechtslage ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Die Tendenz geht dahin, die Verjährungsfristen für schwere Sexualstraftaten zu verlängern, damit auch eine spätere Bestrafung möglich ist.
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