Herzlichen Dank für eure ausführliche Antwort auf meine Frage Nr. 41489 vom 04.07.2026. Dazu noch einige Anmerkungen:
Ihr schreibt, dass ich jede (körperliche) Berührung mit dem Mädchen vermeiden soll. Abgesehen davon, dass es mir sowieso nicht in den Sinn kommen würde, sie in einer sexuellen Weise anzufassen, muss ich erwähnen, dass ihre Familie aus einem Land kommt, in dessen Kultur es durchaus üblich ist, sich bei passender Gelegenheit, wie etwa bei der Begrüßung oder Glückwünschen zu umarmen oder in anderer Weise zu berühren, ohne dass man dann etwas Schlechtes hineininterpretiert.
Eine andere Sache ist die Art, wie sie mich manchmal ansieht. In diesen Momenten habe ich den Eindruck, dass sie meine Gedanken errät. Ich werde dann ziemlich unsicher, weil ich mich dabei ertappt fühle, Gefühle der Liebe und eben auch sexueller Art für sie zu haben.
Gestern habe ich eine Einladung zu ihrem 13. Geburtstag Anfang August bekommen. Morgen fährt sie mit ihrer Cousine zwei Wochen ans Meer, irgendwie hoffe ich, dann etwas ruhiger zu werden. Meine Fantasien über sie sind ziemlich aktiv und wenn ich dann masturbiere, habe ich nachher ein schlechtes Gefühl
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Nochmal eine Ergänzung zu meiner Frage Nr. 41489 von 04.07.2026
Ich lebe in der BRD und habe heute erfahren, dass das Schutzalter bei uns 14 Jahre beträgt. Wenn also ein gegenseitiges Einverständnis herrscht, sind Beziehungen gesetzlich erlaubt.
Unsere Antwort
Das mit dem Schutzalter hast du falsch verstanden. Solange die Tochter deiner Nachbarin unter 14 Jahre alt ist, machst du dich mit sexuellen Annäherungen strafbar.
Und auch wenn sie 14 Jahre alt ist, ist nicht automatisch alles erlaubt: In Deutschland können sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 und einer Person unter 16 strafbar sein, wenn dabei die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Wenn sie jetzt 12 ist und du 19 bist, wirst du wahrscheinlich 21 sein, wenn sie 14 ist. Du bist ihr Nachhilfelehrer. Dadurch hast du ihr gegenüber eine besondere Verantwortung. Lies dazu bitte diese beiden Wikipedia-Artikel über das Schutzalter und über sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Wenn du dich genauer mit dem Gesetz auseinandersetzt, wirst du merken, dass du grosse Probleme bekommen kannst. Du kannst nicht nur ihr, sondern auch dein Leben sehr belasten oder gar zerstören, wenn du diese Grenzen überschreitest.
So wie du schreibst, könnte ich mir vorstellen, dass du zwei Seiten in dir hast: Eine Seite ist sich der Folgen bewusst und möchte auf keinen Fall eine Straftat begehen. Sie sagt dir, dass es nicht richtig ist. Sie ist eine Art innerer Kompass über das, was richtig und was falsch ist. Eine andere Seite wünscht sich eine sexuelle Beziehung mit der Tochter deiner Nachbarin. Sie sucht nach Rechtfertigungen für körperliche Annäherung, hinter der sexuelle Bedürfnisse stehen. Falls diese Seite in dir ist, falls sie stärker ist, und vor allem falls sie droht, deinen inneren Kompass zu übertönen, brauchst du dringend mehr Unterstützung. Ich empfehle dir für diesen Fall das Angebot "Kein Täter werden". Du kannst auch uns jederzeit wieder schreiben.
Hast du übrigens das Gefühl, dass du grundsätzlich auf sehr junge Mädchen stehst? Dann kannst du auch lernen, dass du mehr sexuelles Begehren für Frauen in deinem Alter entwickelst. Falls dich das interessiert, kannst du uns wieder schreiben, und dann erklären wir dir, wie du da vorgehen könntest.
Diese Antwort gilt auch für Frage 41506.
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