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Frage Nr. 36182 von 13.01.2023

gehört es zu den Sexuellen Rechten, dass man abtreiben darf? Und wie ist das bei Nidationshemmung?

Unsere Antwort

Ja, es gehört zu den sexuellen Rechten, dass du Zugang zu sicherer Abtreibung hast.

Die Nidationshemmung zählt zu den Mitteln der Verhütung oder Notfallverhütung (zum Beispiel die Spirale danach). Der Zugang zu geeigneten Mitteln der Verhütung ist ebenfalls ein Sexuelles Recht.

Mehr zu den sexuellen Rechten findest du in diesem Text.

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