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Frage Nr. 36659 von 22.03.2023

Ich bin eine stellvertende Lehrperson (m) und unterrichte aktuell eine 3. Oberstufe (15-16 Jährige). Meine Stelkvertretung endet per Ende März 23.

Ich erhalte von mehreren Schülerinnen konkrete „Liebesbekundungen“, sie wollen nach Abschluss meiner Stellvertretung mit mir private Aktivitäten (Ausflüge wie Wanderungen od im Sommer am See baden gehen) unternehmen.

Ich bin verunsichert, inwieweit ich mich hierbei in eine rechtliche „Grauzone“ begebe (Thema Mündigkeit/Urteilsfähig-keit) - abgesehen von der moralischen Vetantwortung, einen solchen Kontakt zuzulassen.

Sie haben herausgefunden, dass ich Single bin, was ihre „Liebesbekundungen“ eher noch befeuert.

Welche Haltung ist empfehlenswert, um hier eine konstruktive Position vertreten zu können?

Unsere Antwort

Jugendliche brauchen Vorbilder. Lehrer*innen sind ganz besonders gut geeignet, für Jugendliche nicht nur Vorbilder, sondern auch Idole und Objekte erster Verliebtheit zu werden. Dies vor allem, wenn die Lehrpersonen nicht sehr viel älter als ihre Schüner*innen sind. Auch Fachlehrer*innen und Stellvertretungen sind häufig Ziel von Verliebtheiten. Du hast also Recht, wenn du die moralische Verantwortung ansprichst, die dein Beruf mit sich bringt. Wenn du das Wohl deiner Schüler*innen im Blick behältst, lässt du dich anschwärmen und wahrst eine professionelle Distanz.

Rechtlich gesehen gilt die Beziehung zwischen Lehrer*in und Schüler*in als Abhängkeitsverhältnis. Auch wenn deine Schüler*innen nicht mehr im Schutzalter sind, so spielst du als Lehrer doch eine führende Rolle. Darum solltest du auf keinen Fall sexuelle Handlungen machen oder dich sexualisiert verhalten. Welche Straftaten das Gesetz unterscheidet, findest du in unserem Info-Text.

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