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Frage Nr. 39919 von 20.06.2025

Ich wurde von meinem Ehemann gewaltsam zum Oralsex gezwungen. Ich möchte aber nicht zu Polizei.

Unsere Antwort

Setz dich jetzt nicht unter Druck. Du weisst, dass dein Ehemann sich strafbar gemacht hat. Du weisst, dass du häusliche und sexuelle Gewalt erlebt hast. Der Gang zur Polizei ist nicht das Wichtigste. Du wirst dafür gute Gründe haben, wenn du dich jetzt nicht an die Polizei wenden möchtest.

Das Wichtigste bist Du! Du brauchst Unterstützung, damit du dich um dich selbst kümmern kannst. Wir raten dir daher, dich an eine Opferhilfestelle zu wenden. In der Schweiz findest du in jedem Kanton Opferhilfeberatungsstellen, die spezialisiert sind. In Deutschland gibt es das Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» mit der Tel.Nr. 116 016, die 24 Stunden täglich, kostenlos und anonym für Beratung und Vermittlung von Fachpersonen zur Verfügung steht. 

Eine persönliche Unterstützung für dich ist auch wichtig, damit du nicht vergisst, dass du nicht schuld bist an deiner Situation. Schuld trägt derjenige, der Zwang und Gewalt ausübt. In einer persönlichen Beratung kannst du das Erlebte besprechen. Die Beraterin wird dich verstehen. Ihr könnt zusammen deine konkrete Situation besprechen. Wichtig ist schliesslich, dass du einschätzt, ob deine Situation noch gefährlich ist. Und wenn ja, welche Gefahren das sind. Du hast ein Recht, dich zu schützen. Auch hier kann dich eine Beraterin beim Suchen von Schutzmöglichkeiten unterstützen. Eine persönliche Beraterin kann dich umfassend über deine Rechte informieren. Sie kann dir auch beschreiben, wie Strafanzeigen, Gewaltschutzmassnahmen und Strafprozesse ablaufen. Sie kann dir auch eine Rechtsanwältin vermitteln, dich bei einem Gesuche für die Opferhilfe unterstützen. Auch bei der Suche nach medizinischer und/oder psychotherapeutischer Behandlung kann sie hilfreich sein. Möglicherweise findest du nach längerem Überlegen, dann doch noch einen Grund für eine Strafanzeige. 

Und zum Schluss: Nimm dich, deine Gefühle und deine Gedanken ernst. Mit dem Zwang zum Oralsex hat dein Ehemann deine Grenzen schwer verletzt. Das sollte nicht wieder geschehen. Darum triffst du die Entscheidung, ob und wann du zur Polizei gehst, in deinem Tempo.

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