Anmerkung zu eurer Antwort zu Frage Nr. 40561:
Wenn eine Person etwas nicht wollte und es wurde trotzdem (also gegen ihren Willen) gemacht, dann ist es doch Gewalt, oder?
Die Person schreibt, auch wenn es ihr danach „gefallen“ hat: Das könnte man auch zB so verstehen, dass eine ungewollte sexuelle Handlung an ihr zu sexueller Erregung oder einem Orgasmus geführt haben könnte. Auch dann wäre es immer noch eine ungewollte Handlung und somit Gewalt, oder?
Ich stelle die Fragen auch zu meinem eigenen Verständnis, ich bin nicht die ursprüngliche Fragestellerin.
Unsere Antwort
Vielen Dank, dass du uns darauf aufmerksam machst. Es wurde tatsächlch etwas gegen den Willen der fragenden Person gemacht. Und das bleibt natürlich Gewalt. Wir hatten die Frage falsch verstanden und gingen davon aus, dass die fragende Person ihre Meinung zu der sexuellen Handlung geändert hätte.
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