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Frage Nr. 41199 von 15.05.2026

Ich habe eine Zwangsstörung und ADHS vom Typ Unaufmerksam.
Wenn man berichtet, dass man schon als Kind Zwänge gehabt habe, dann denken manche Fachpersonen das ihre Patienten dann kein ADS haben. Das finde ich fatal, denn Patienten können sehr wohl unterscheiden, wenn sie sich gut kennen. Außerdem hatte ich Zwänge nicht durchgehend in meinem Leben und hatte trotzdem Probleme.
Ich wurde im Jugendalter diagnostiziert und die Zwänge sind ein Versuch damit fertig zu werden.
Aktuell habe ich die Zwänge im Griff, jedoch wurde mir von einer ADHS-Medikation abgeraten, da es wohl Zwangsstörungen verschlimmern kann, stimmt das?
Ich leide im Alltag ja so oder so und bin auch ohne die Zwänge fast am Burnout dran.
Meine Psychologin, die mich schon jahrelang kennt sagt, ich habe AD(H)S, zeigt auf woran sie es erkennt und erklärt wie ich damit umgehen kann.
Jedoch darf sie keine Diagnose stellen, oder? Kann die Diagnose von früher noch anerkannt werden oder ist die "zu alt"?

Unsere Antwort

Du stellst uns eine psychiatrische Frage, die wir dir nicht fachkompetent beantworten können. Wir raten dir, einem Psychiater deine Fragen zu stellen. Wir sind der Meinung, dass deine Psychotherapeutin/Psychologin eine Diagnose stellen darf, wenn Sie eine Praxisbewilligung (CH) hat oder eine Approbation (D) haben.

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