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Frage Nr. 41227 von 23.05.2026

Ich bin zwar nicht selber tretroffen. Aber ich habe mit bekommen das ein 33 jähriger mir bekannt. Etwas mit einer 14 Jährige hat so viele ich weiss nur küssen. Ist das auch strafbar? Würden damit gerne zur Polizei gehen.

Unsere Antwort

In Deutschland und Österreich endet das Schutzalter für Kinder mit dem 14. Geburtstag. Wenn die 14 Jährige in die Handlungen eingewilligt hat, ist der sexuelle Kontakt legal. In der Schweiz endet das Schutzalter erst mit dem 16. Geburtstag. In der Schweiz ist also jede sexuelle Handlung mit einer Jugendlichen unter 16 strafbar. Für ein Strafverfahren, sowie einer strafrechtlichen Verurteilung muss der Tatbestand eindeutig bewiesen sein. Diese Beweise können Drittpersonen in der Regel nur erbringen, wenn die jugendliche Hauptzeugin eindeutige Aussagen macht, bzw. überhaupt zu Aussagen bereit ist. Darum sollte auch sie mit der Strafanzeige einverstanden sein. Wir raten in jedem Fall eine spezialisierte Opferhilfeberatungsstelle zu kontaktieren. Du kannst dich dort über deine Rolle als Anzeigeerstatter im Strafverfahren informieren.

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