Ich (m 19) bitte euch um einen Rat, wie ich mich in der folgenden Sache verhalten soll. Vor ungefähr drei Monaten wurde ich von meiner Nachbarin gebeten, ihrer Tochter (12) Nachhilfe zu geben, was dann auch zweimal die Woche stattfand. Ehrlich gesagt, war ich von der Aussicht nicht sehr begeistert, mit einer vermutlich zickigen und mitten in der Pubertät steckenden Zwölfjährigen zu lernen.
Tatsächlich war sie das Gegenteil von meinen sämtlichen negativen Befürchtungen und wir hatten von Anfang an ein gutes Verhältnis. Ich lud sie zweimal zum Eisessen ein und einmal waren wir gemeinsam mit ihrer Mutter im Schwimmbad.
Das Problem begann vor etwa einem Monat, als mir klar wurde, dass ich für sie mehr empfinde, als nur Freundschaft. Wenn ich an unseren Besuch im Schwimmbad denke, wo ich sie im Bikini sah, bin ich immer so erregt, dass ich mich deshalb bereits mehrmals selbstbefriedigte
Ehrlich gesagt ist es einzig die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen, die mich vor unüberlegten Schritten zurückhält. Wie kann/soll es weitergehen ?
Unsere Antwort
Nimm deine Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen ernst. Es ist gut, dass du diese Angst hast, denn sie hilft dir dabei, eine Grenze nicht zu überschreiten und keine Straftat zu begehen.
Es ist schön, dass ihr ein gutes Verhältnis miteinander habt. Ein Gefühl der Anziehung kümmert sich manchmal herzlich wenig um Altersunterschiede. Aufgrund eures Altersunterschieds darf es allerdings mit der Tochter deiner Nachbarin zu keinen sexuellen Annäherungen kommen. Sonst machst du dich strafbar. Und sexuelle Annäherungen beginnen früher, als du vielleicht denkst. Bereits Berührungen können als sexuelle Handlungen verstanden oder gewertet werden. Das solltest du nicht riskieren. Du könntest ins Gefängnis kommen, und dein Leben könnte damit zerstört werden. Davor solltest du dich unbedingt schützen. Lies dazu bitte auch unseren Text «Sexuelle Handlungen und das Schutzalter».
Es ist, wie schon gesagt, gut, dass dich deine Angst vor Konsequenzen zurückhält. Aber bist du dir auch bewusst, warum sexuelle Handlungen in diesem Fall eine Straftat sind? Sie kann noch nicht begreifen, was eine sexuelle Annäherung von einem Erwachsenen oder fast erwachsenen Jugendlichen bedeuten würde. Es liegt daher in deiner Verantwortung, diese Grenze einzuhalten. Du bist ihr Nachhilfelehrer. Dadurch hast du ihr gegenüber eine besondere Verantwortung. Ich unterstelle dir dabei nicht, dass du sie für deine sexuellen Bedürfnisse ausnutzen würdest. Aber der Schutz von Minderjährigen vor sexuellen Handlungen, die ihnen schaden können, ist ein hohes Gut.
Sexuelle Fantasien sind nicht dasselbe wie Handlungen. Du machst dich nicht strafbar, weil du sexuelle Fantasien hast. Aber in der Realität darfst du das nicht machen. Und es liegt in deiner Verantwortung, dich daran zu halten.
Wenn du merkst, dass du dich nicht gut abgrenzen kannst oder dass du unter deinen Liebesgefühlen leidest, dann beende am besten die Nachhilfe. Dann ist es besser, wenn du die Tochter deiner Nachbarin möglichst wenig siehst und dich anderen Dingen in deinem Leben zuwendest.
Wenn du merkst, dass du nicht unter deinen Gefühlen leidest und dich sicher abgrenzen kannst, kannst du ihr auch weiter Nachhilfe geben. Dann solltest du dich aber ausschliesslich auf die Nachhilfe beschränken und keine weiteren privaten Treffen zulassen.
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