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Frage Nr. 36926 von 18.05.2023

Hallo
Ich bin vor ein paar Wochen Opfer eines Sexualdeliktes geworden. Ich möchte und kann den Täter nicht anzeigen, weil ich von ihm abhängig bin.
Ich habe grosse Angst, dass ich mich nun mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt habe und möchte gerne zu meinem Gynäkologen gehen und mich untersuchen lassen. Da ich jedoch nicht so tun kann, als sei nichts gewesen, werde ich ihm wohl davon erzählen müssen. Ich habe aber grosse Angst, dass er den Vorfall dann der Polizei meldet, was ich auf gar keinen Fall möchte. Darf er das? Aufgrund dieser Angst, getraue ich mich kaum, meinen Frauenarzt aufzusuchen.
Danke.

Unsere Antwort

Alle Ärzte stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen persönliche Informationen ihrer Patientinnen nicht so ohne Weiteres weitergeben. Zudem nützt eine Strafanzeige gar nichts, wenn du nicht einverstanden bist. Wenn du nicht aussagst, gäbe es keine Zeuginnen-Aussage für die Straftat. In der Schweiz müsste sich dein Gynäkologe durch den Kantonsarzt von der Schweigepflicht entbinden lassen, wenn er gegen deinen Willen eine Straftat anzeigen wollte, über die du berichtet hast. Bei deinem Arztbesuch geht es aber um deine Gesundheit. Du solltest dich auf jeden Fall auf eine sexuell übertragbare Infektion untersuchen lassen.

Gut wäre, du würdest deinem Gynäkologen von der Straftat erzählen und ihn bitten, deine Schilderung in seine Akten aufzunehmen. Falls du später Strafanzeige machen willst, könntest du darauf zurückgreifen. Wenn du tatsächlich eine Infektion durch den Sexualkontakt bekommen hättest, stellt sich vielleicht auch die Frage von Schadensersatz, Genugtuung oder Wiedergutmachung. Auch in dem Fall wäre es gut, du würdest deinen Gynäkologen informieren. Wir empfehlen dir zudem, dich in jedem Fall in einer Opferhilfeberatungsstelle beraten zu lassen. Auch hier wird dein Bericht in ihre Akten aufgenommen. Wenn das Sexualdelikt ein Offizialdelikt ist, hast du mehrere Jahre Zeit, eine Strafanzeige zu machen, weil die Verjährungsfrist lang ist. Wenn du gar keine Aufzeichnungen machst, wird es mit der Zeit immer schwerer ein Sexualdelikt zu beweisen.

Wenn das nicht für dich infrage kommt, gibt es in den schweizerischen Spitälern die Möglichkeit, sich anonym testen zu lassen. In Deutschland machen die Gesundheitsämter anonyme Tests.

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