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Frage Nr. 40561 von 11.12.2025

wenn ich etwas zuerst nicht wollte, das dann aber trotzdem gemacht wurde und ich habe es schön gefunden, ist das dann auch Gewalt? Ich bin 15 Jahre alt

Unsere Antwort

Nein, dann ist es keine Gewalt. Wenn jemand mit dir Sex machen wollte und du nicht willst, darf diese Person keinen Sex mit dir machen. Wenn du es dir dann anders überlegst und das auch deutlich sagst, dann macht ihr ja einvernehmlich Sex. Ihr wollt es beide. Und du sagst, du hast es schön gefunden. Es ist also alles in Ordnung. Wichtig ist, dass du übst, eindeutig Ja oder Nein zu sagen.

Wenn du zuerst willst und Ja sagst und erst später merkst, dass du nicht weiter mitmachen willst und dein*e Partner*in hört nicht auf, wären das Gewalt, bzw. sexuelle Handlungen ohne Einvernehmen. Allerdings musst du deutlich Nein sagen, wenn du nicht willst.

Es gibt eine Ausnahme: Nach Schweizer Recht bist du noch im Schutzalter. Die Person, mit der du Sex gemacht hast, darf nicht mehr als drei Jahre älter sein als du. Sonst macht diese Person verbotene sexuelle Handlungen, weil du im Gesetz noch als Kind angesehen wirst. Kinder und Jugendliche sollen mit dem Gesetz vor allen sexuellen Handlungen durch Ältere geschützt werden. 

Nachtrag am 22.12.2025: Unsere Aussage: «Nein, dann ist es keine Gewalt.» ist falsch. Wir haben nicht aufmerlsam geantwortet. Wenn eine Person gegen deinen Willen mit dir sexuelle Handlungen macht, ist das immer Gewalt. Auch wenn du das hinterher schön gefunden hast, waren die Handlungen ja gegen deinen Willen. 

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