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Frage Nr. 41845 von 01.11.2026

Kann ich heute noch ein kindesmissbrauch anzeigen? Hab jhg. 88. 1996 wurde es zu anzeige gebracht, solang dauerte der sexuelle missbrauch. Es kam soweit ich weiss zu keiner verhandlung oder urteil. Es meldet sich die ex freundin des halbbruders( er hat die tat begangen. Jhg. 73) ebenso wegen missbrauch znd bat mich erneut zur anzeige. Bin zurzeit in traumatherapie. Hab auch körperliche schäden(grössere innere Schamlippen) davon getragen. Kann ich anzeigen? Schadenersatz?

Unsere Antwort

Eine Strafanzeige mit nachfolgender Verurteilung ist in der Schweiz und in Deutschland unwahrscheinlich. Für die Berechnung der Verjährungsfristen gilt das Datum der letzten Tat, die 1996 war. Damals galt in der Schweiz eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. In Deutschland waren es 5-10 Jahre je nach Schwere des Vergehens. In beiden Ländern sind damit die Taten verjährt. Da wir keine Rechtsberatungsstelle sind, sind unsere juristischen Antworten nicht rechtsverbindlich. Wir raten dir zu einer genauen rechtlichen Abklärung, wenn du persönlich an einer Bestrafung des Täters interessiert bist. Du solltest aber auf keinen Fall einer anderen Person einen Gefallen tun. Du bist bereits belastet. Und ein vergeblicher Versuch, den Täter noch zur Rechenschaft zu ziehen, wird dich weiter belasten. Vielleicht findest du eine Jurstin, die zivilrechtliche Wege findet, noch Schadensersatz bei der Täterschaft zu erwirken. 

 

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