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Pornos und das Gesetz

Dieser Text informiert über Gesetze in der Schweiz. Pornos darfst du konsumieren. Manche Pornos sind aber verboten, zum Beispiel Gewaltpornos oder Kinderpornographie. Du darfst Pornos nur an Personen weitergeben, die 16 oder älter sind und zustimmen. In Pornos mitmachen dürfen nur Erwachsene.

Was sind Pornos?

Als Pornografie – kurz Pornos – bezeichnet man Fotos, Zeichnungen, Filme, Tonaufnahmen, Romane und Geschichten mit sexuellen Inhalten. Sie zeigen sexuelle Szenen und Gegenstände, die in sexuellen Darstellungen angewendet werden (zum Beispiel Dildos). Es können auch andere Dinge gezeigt werden. Das Ziel vom Porno ist immer, dass Menschen sich damit sexuell erregen. Solche Darstellungen gibt es wahrscheinlich schon so lange, wie Menschen zeichnen und malen können. Für «pornografisch» wird manchmal auch das Wort «erotisch» verwendet, zum Beispiel heisst ein Porno dann Erotikfilm.

Wieso sind Pornos kein Aufklärungsmaterial?

Pornos sind dafür gemacht, die Zuschauer*innen sexuell zu erregen. Sie zeigen dir nicht, wie Sex gemacht wird – oder wie du ihn machen sollst. Drum verwende sie nicht, um mehr zu erfahren, wie Sex geht. In dem Text Pornos sind nicht die sexuelle Wirklichkeit erklären wir das genauer.

Ab wann darf ich Pornos schauen?

In der Schweiz gibt es zwar kein Mindesalter, ab wann du Pornos schauen darfst. Aber die Anbieter der Pornos machen sich strafbar, wenn sie unter 16-jährigen Pornos anbieten.

Darf ich Jugendlichen Pornos zeigen?

Es ist in der Schweiz verboten, wenn du Kindern und Jugendlichen im Schutzalter (unter 16) Pornos anbietest, zugänglich machst oder zeigst. Als Besitzer*in von Pornos trägst du für sie die Verantwortung. Wenn du sie herumliegen lässt, und jemand unter 16 findet sie, machst du dich strafbar. Das Verbot gilt auch, wenn du die Pornos im Chat verschickst.

Was, wenn Jugendliche Pornos Jugendlichen zeigen?

Das ist verboten. Ein Beispiel: Der 15-jährige Max bekommt von seinem Kollegen Luca (15) auf dem Handy eine Pornofilmszene zugeschickt. Luca macht sich strafbar, weil er den Porno an einen Jugendlichen im Schutzalter verschickt hat. Max macht sich nicht strafbar, wenn er ihn anschaut. Er macht sich aber strafbar, wenn er den Porno an seinen Freund Stefan (15) weiterschickt (Art. 197.1 StGB Schweiz). Lass so etwas unbedingt sein. Jugendliche werden dafür immer häufiger angezeigt und verurteilt. Bereits 10-Jährige können in der Schweiz bestraft werden. Besonders in Gruppen-Chats kann es sein, dass Eltern den Porno finden und es der Schule melden. Die meldet es dann der Polizei.

Darf ich Pornos über 16-jährigen einfach so zeigen?

Nein. Du darfst über 16-Jährigen Pornos nur zeigen, wenn sie sich einverstanden erklärt haben. Es ist also nicht erlaubt, dass du Pornos öffentlich ausstellst oder zeigst oder unaufgefordert anbietest. Wenn du also Pornobilder oder Pornoszenen zeigen oder verschicken möchtest, musst du alle Empfänger ausdrücklich um Erlaubnis fragen (Art. 197.2 StGB Schweiz).

Welche Pornos sind gesetzeswidrig?

Es gibt illegale («harte») Pornos, die niemand anschauen, besitzen oder herstellen darf. Dazu gehören gemäss Schweizer Gesetz (Stand 1.7.2014) Darstellungen sexueller Gewalttätigkeiten, sexueller Handlungen mit Tieren oder sexueller Handlungen mit Minderjährigen (unter 18-Jährigen). Verboten sind auch sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen – auch wenn dabei keine sexuellen Handlungen gezeigt werden. Das gilt auch für Bilder, die den entblössten Genitalbereich besonders betonen. Es ist also verboten, wenn ein nacktes Mädchen in einer sexy Pose fotografiert wird (Art. 197.4 StGB Schweiz). Im Zweifelsfall entscheiden Richter*innen, ob etwas ein illegaler Porno ist.

Posing – Sexualisierte Darstellungen von Kindern

Mit Posing sind inszenierte Aufnahmen gemeint, bei denen Kinder oder Jugendliche in erotischen Posen gezeigt werden. Wenn erkennbar ist, dass Kinder oder Jugendliche zu diesen Posen angeleitet, überredet, gezwungen oder verführt wurden, gilt das als verbotenen Pornografie. In der Schweiz werden dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) immer wieder sogenannte Teen-Modelling-Seiten gemeldet, die sexualisierte Posing-Bilder enthalten. In der Schweiz sind diese Abbildungen verboten. Aber die Websites werden oft in irgend einem Land gehostet, in dem sie legal sind. In diesem Fall können sie nicht angezeigt oder vom Netz genommen werden.

Was ist erlaubt?

Wenn Filme oder Fotos gemacht werden, die keine sexualisierten Posen zeigen, sind diese immer erlaubt. Nacktfotos, die ausschliesslich im privaten Bereich hergestellt und genutzt werden, sind ebenso nicht verboten wie private Schnappschüsse am Strand oder auf FKK-Geländen. Sie dürfen allerdings niemals öffentlich verbreitet werden.

Sind BDSM Pornos verboten?

BDSM ist eine englische Abkürzung und heisst auf Deutsch «Fesselspiele & Disziplin, Dominanz & Unterwerfung, Sadismus und Masochismus». Pornos, in denen einvernehmliche BDSM-Praktiken gezeigt werden, sind in der Regel im legalen Bereich, wenn sie nicht zu Gewalt aufrufen. Zudem können die Zuschauenden oft nicht erkennen, ob die Praktiken einvernehmlich stattfinden. Es gibt Darstellungen, die auch verboten sind, obwohl alle freiwillig mitmachen – zum Beispiel wenn jemandem Verletzungen zugefügt werden (also nicht einfach Klapse) oder wenn jemand gequält wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter, ob es legal ist oder nicht. Du solltest die Pornos deshalb nicht herunterladen, wenn nicht ganz klar ist, dass es sich um legale Pornografie handelt.

Was ist, wenn ich zufällig auf illegale Pornos stosse?

Falls du mit deinem PC oder Laptop zufällig auf Pornos mit illegalen Inhalten stösst, musst du sie sofort aus dem Cache entfernen. Alles, was du im Internet anschaust, landet im Cache. Wenn du illegale Bilder nicht sofort entfernst, bleiben sie im Cache und gelten dann als heruntergeladen und hergestellt. Sie befinden sich dann in deinem Besitz, und du bist dafür verantwortlich. Achte auch auf Cookies: Viele Websites hinterlegen in den Einstellungen deines Browsers Cookies. Dies gilt auch für Seiten mit illegalen Inhalten. Wenn jemand Cookies von illegalen Seiten in deinem Browser findet, wird es für dich schwierig, zu beweisen, dass du zufällig auf diese Seite gestossen bist. Lade die Bilder auf keinen Fall herunter und mach keine Screenshots. Du machst dich sonst mit dem Download von Kinderpornografie oder Screenshots strafbar! Notiere dir stattdessen den Link oder kopiere ihn in den Zwischenspeicher. Melde den Link dem Bundesamt für Polizei fedpol.

Ab wann darf man in Pornos mitmachen?

Alle Darsteller*innen in Pornos müssen in der Schweiz mindestens 18 sein. Strafbar macht sich jeder, der eine minderjährige Person anwirbt oder überredet, an einer pornografischen Vorführung mitzumachen (Art. 197.3 StGB Schweiz).

Kann ich Aufnahmen von mir selbst verschicken?

Dazu bitten wir dich, diesen Text über das Sexting zu lesen.

Wo kann ich verbotene Bilder melden?

Du kannst das bei der Meldestelle Clickandstop melden. Mehr über diese Stelle erfährst du in diesem Text.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP-PSC) Pornografie - alles was recht ist bringt dich auf den neuesten Stand (1.8.2016).