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Müssen meine Eltern vom Frauenarztbesuch erfahren?

Du hast ein Recht auf eine ärztliche Behandlung, auch wenn du unter 18 bist. Um die Bezahlung musst du dich kümmern, wenn deine Eltern die Rechnung nicht bekommen sollen. Dabei hilft eine Beratungsstelle zur sexuellen Gesundheit.

Eine ärztliche Behandlung ist dein persönliches Recht

Deine Eltern müssen nach Schweizer Gesetz nichts von dem Frauenarztbesuch erfahren, auch wenn du noch nicht mündig bist, d.h. auch wenn du unter 18 bist. Sie müssen auch nicht bei ärztlichen Behandlungen einwilligen (zur Lage in Deutschland bietet profamilia.de gute Infos). Denn es gehört zu deinen Persönlichkeitsrechten, dich ärztlich behandeln zu lassen.

Die Voraussetzung ist deine Urteilsfähigkeit

Wenn du noch nicht 18 bist, prüft der*die Ärzt*in, ob du urteilsfähig bist. Deine Urteilsfähigkeit ist nicht von deinem Alter und auch nicht von deinem Entwicklungsstand abhängig, sondern davon ob du vernunftsmässig urteilen kannst. Du musst Ziel, Sinn und Ablauf der medizinischen Behandlung verstehen und vernünftig beurteilen können. Und auch in der Lage sein, deinen Teil zur Behandlung beitragen zu können. Du musst zum Beispiel in der Lage sein, Medikamente regelmässig zu nehmen. Es ist die Aufgabe des*der Ärzt*in, dich aufzuklären und zu beraten, so dass du die geplante Behandlung und ihre möglichen Folgen beurteilen kannst.

Was tun, wenn ich wegen einer Behinderung Hilfe brauche?

Wenn du aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung körperliche Unterstützung (zum Beispiel beim Ausziehen der Kleidung oder Umsetzen auf den Untersuchungsstuhl) benötigst und deine Eltern nicht mitnehmen möchtest, kannst du auch in der Praxis fragen, ob zum Beispiel die Arzthelfer*innen dir dabei behilflich sein können.

Ansonsten kannst du auch eine Vertrauensperson mitnehmen, die dich dabei unterstützen kann. Oft ist es auch gut, wenn du eine Vertrauensperson mitnimmst, die dich mental und emotional unterstützen kann.

Du bist Rollstuhlnutzer*in oder benutzt eine Gehhilfe? Kläre vor dem Besuch in der Praxis, ob die Praxis für dich zugänglich ist und ob es genug Platz im Untersuchungsraum gibt, dass du dich auch mit deinem Rollstuhl oder deiner Gehhilfe bewegen kannst. Für das Praxisteam ist es auch gut und wichtig zu wissen, dass du wahrscheinlich mehr Zeit brauchst und sie somit auch mehr Zeit für den Termin einplanen können.

Wer bezahlt die Behandlung?

Die Frage, wer die Behandlung bezahlt, ist dann noch nicht gelöst. Du gehst mit dem Ärzt*in einen Behandlungsvertrag ein. Dazu musst du geschäftsfähig – also 18 Jahre alt – sein.  Die einfachste Lösung ist, wenn du Arztbesuch und Behandlung aus der eigenen Tasche zahlen kannst. Dann erfahren deine Eltern sicher nichts vom Arztbesuch und der ärztlichen Behandlung.

Erfahren meine Eltern über die Krankenkassenrechnung von der Behandlung?

Wenn die Krankenkasse die Behandlung bezahlen soll und du noch nicht selbstständig versichert bist, wird es komplizierter. Wenn du nicht wünschst, dass deine Eltern eine detaillierte Abrechnung bekommen, musst du das dem*der Ärzt*in sagen. Sie*er schickt dir dann die Rechnung persönlich zu. Der*die Ärzt*in kann auch direkt mit der Krankenkasse aushandeln, dass diese die Kosten übernimmt und dir persönlich den Restbetrag in Rechnung stellt.

Achtung: wenn du noch nicht 18 bist und die Arztrechnung nicht bezahlst, sind deine Eltern die Schuldner. Sie werden die Mahnung bekommen und eventuell auch eine Betreibung.

Beratungsstellen zur sexuellen Gesundheit helfen weiter

Eine gute Idee ist, wenn du den Arztbesuch und das Vorgehen bezüglich der Krankenkasse mit Berater*innen einer Beratungsstelle zur sexuellen Gesundheit besprichst, so dass ihr gemeinsam eine Lösung findet, bei der deine Eltern möglichst nichts von der Rechnung erfahren und die Kasse trotzdem zahlt. Das Gespräch ist vertraulich, und deine Eltern erfahren davon nichts. Links zu Adressen in deiner Gegend findest du in diesem Text.