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Wann bin ich handlungsfähig nach Schweizer Recht?

Wenn du handlungsfähig bist, trägst du Verantwortung für dein Tun. Du hast damit aber auch eine Menge Rechte. In diesem Text liest du die Handlungsfähigkeit nach Schweizer Gesetz.

Was ist Handlungsfähigkeit?

Handlungsfähig bist du, wenn alles, was du machst, von deinem Land rechtlich anerkannt werden kann. Das heisst zum Beispiel, dass du einen Vertrag unterschreiben darfst, und die Unterschrift ist gesetzlich gültig. Wenn du handlungsfähig bist, kannst du für deine Handlungen verantwortlich gemacht werden. Du hast auch bestimmte Rechte und Pflichten, wenn du handlungsfähig bist. Du hast zum Beispiel die Freiheit, zu wählen und dich für ein politisches Amt aufstellen zu lassen.

Beispiele für Handlungsfähigkeit

Wir nennen dir hier ein paar Beispiele, wofür du handlungsfähig sein musst:

  • Du kannst eine Wohnung mieten oder kaufen.
  • Du kannst ein Auto kaufen.
  • Du kannst einen Kredit aufnehmen.
  • Du kannst mit anderen einen Verein gründen.
  • Du kannst einen Laden eröffnen und dort Dinge verkaufen.

Sind die Gesetze in der Schweiz, Deutschland und Österreich gleich?

Nein, die Gesetze sind in den drei Ländern nicht gleich. In der Schweiz gibt es ein einzelnes Gesetz für die Handlungsfähigkeit. In Deutschland und Österreich ist die Handlungsfähigkeit unterteilt: Dort sprechen wir von Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Du liest gerade die Handlungsfähigkeit nach Schweizer Gesetz. In diesem Text gehen wir auf Deutschland und in diesem Text auf Österreich ein.

Wann bin ich handlungsfähig in der Schweiz?

Handlungsfähig bist du in der Schweiz, wenn du volljährig und urteilsfähig bist (Art. 13 ZGB). Was urteilsfähig heisst, erfährst du in diesem Text. Volljährig bist du, wenn du 18 Jahre alt bist (Art. 14 ZGB). Als volljährige und urteilsfähige Person bist du selbstständig und unabhängig von deinen Eltern. Du bist damit auch geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du Verträge abschliessen kannst, bei denen es um Geld geht.

Wie unterscheidet sich urteilsfähig von handlungsfähig?

Urteilsfähig meint, dass du die Tragweite deines Handelns begreifen und selbst Entscheidungen treffen kannst. Das ist eine Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit. Handlungsfähig geht aber noch weiter, weil all deine Handlungen rechtlich wirksam werden können. Handlungsfähig zu sein ist die Voraussetzung dafür, dass du überhaupt Verträge wie einen Mietvertrag abschliessen kannst.

Was mache ich als urteilsfähige, aber handlungsunfähige Person?

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, brauchst du für vieles noch die Zustimmung deiner Eltern oder deiner gesetzlichen Vertreter. Du magst vielleicht urteilsfähig sein, aber nicht handlungsfähig. Wenn kein oder nicht viel Geld im Spiel ist, kannst du Verträge abschliessen. Ein Vertrag ist ja bereits, wenn du etwas einkaufst. Du darfst also dein Taschengeld für kleine Einkäufe wie für Lebensmittel oder Bücher ausgeben. Einen Arbeitsvertrag kannst du nach schweizerischem Gesetz auch abschliessen (Art. 323 ZGB Schweiz). Du darfst auch Geschenke annehmen und verschiedene höchstpersönliche Rechte in Anspruch nehmen (Art. 19-19c ZGB). Du hast aber auch schon die Pflicht, Schaden zu begleichen, wenn du zum Beispiel ein Haus beschädigt hast (Art. 19 ZGB). In diesem Text erfährst du mehr über deine höchstpersönlichen Rechte.

Bin ich immer handlungsfähig?

Du giltst als Erwachsener nicht unbedingt dein ganzes Leben lang als handlungsfähig. Es kann sein, dass man dir die Handlungsfähigkeit in einer bestimmten Sache abspricht. Zum Beispiel darf vielleicht eine ältere Person kein Auto mehr fahren, weil es ihr der Arzt oder die Ärztin untersagt. Trotzdem gilt diese Person bei Kaufverträgen als handlungsfähig – sie darf also Verträge unterschreiben. In der Schweiz ist es so, dass jede Person ab 70 Jahren – ab dem 1.1.2019 jede Person ab 75 Jahren – alle zwei Jahre zum Arzt oder zur Ärztin muss, um die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.

Wer gilt als nicht handlungsfähig, obwohl er oder sie 18 oder älter ist?

Ein Mensch mit geistiger Behinderung darf bei manchen politischen Wahlen seine Stimme nicht abgeben. Viele Menschen streiten aber in der Politik gerade sehr darüber, dass Menschen nicht von Wahlen ausgeschlossen werden. Bei schwerstbehinderten oder demenzkranken Menschen sagt das Gesetz aber, dass sie grundsätzlich nicht handlungsfähig sind.

Wo kann ich noch mehr zu rechtlichen Themen finden?

Wir verweisen dich gern auf Pro Infirmis. Dort findest du weitere Informationen und du kannst nach Rechtsberatung in deinem Kanton suchen. Wir empfehlen dir noch dieses kurze Video zum Personenrecht in der Schweiz. Das Video erklärt, was «handlungsfähig» bedeutet und grenzt es von den Begriffen «rechtsfähig», «volljährig» und «urteilsfähig» ab.