Stell deine Frage...

Wann bin ich handlungsfähig nach österreichischem Recht?

Wenn du handlungsfähig bist, trägst du Verantwortung für dein Tun. Du hast damit aber auch eine Menge Rechte. In diesem Text liest du die Handlungsfähigkeit nach österreichischem Gesetz.

Was ist Handlungsfähigkeit?

Handlungsfähig bist du, wenn alles, was du machst, von deinem Land rechtlich anerkannt werden kann. Das heisst zum Beispiel, dass du einen Vertrag unterschreiben darfst, und die Unterschrift ist gesetzlich gültig. Wenn du handlungsfähig bist, kannst du für deine Handlungen verantwortlich gemacht werden. Du hast auch bestimmte Rechte und Pflichten, wenn du handlungsfähig bist. Du hast zum Beispiel die Freiheit, zu wählen und dich für ein politisches Amt aufstellen zu lassen.

Sind die Gesetze in der Schweiz, Deutschland und Österreich gleich?

Nein, die Gesetze sind in den drei Ländern nicht gleich. In der Schweiz gibt es ein einzelnes Gesetz für die Handlungsfähigkeit. In Deutschland und Österreich ist die Handlungsfähigkeit unterteilt: Dort sprechen wir von Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Wir beschreiben in diesem Text die Handlungsfähigkeit nach Schweizer Gesetz und in diesem Text nach deutschem Gesetz. Du liest gerade einen Text zur Handlungsfähigkeit in Österreich.

Was ist Geschäftsfähigkeit?

Hier sind Beispiele für Geschäftsfähigkeit:

  • Du bist geschäftsfähig, wenn du einen Vertrag abschliessen darfst, zum Beispiel einen Kaufvertrag oder einen Arbeitsvertrag.
  • Du bist geschäftsfähig, wenn du regeln darfst, wer etwas nach deinem Tod erbt.
  • Du bist geschäftsfähig, wenn du einen Kredit aufnehmen darfst.
  • Du bist geschäftsfähig, wenn du mit anderen einen Verein gründen darfst.

Bei all diesen Beispielen fragen dich Leute in der Regel nach einer Unterschrift. Wenn du unterschreibst, wird es gesetzlich gültig. Das heisst, dass Menschen das umsetzen, was du unterschrieben hast. Sie müssen sich auch daranhalten. Wenn du etwas unterschreibst, kannst du das in den meisten Fällen auch widerrufen oder kündigen, solange du geschäftsfähig bist.

Ab welchem Alter bin ich geschäftsfähig?

In Österreich sind Menschen ab 18 geschäftsfähig. Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sind in Österreich alle unter 7 Jahren «gänzlich geschäftsunfähig». Wer noch nicht 7 Jahre alt ist, kann in Österreich also zum Beispiel ohne Erwachsene nicht teure Sachen kaufen. Zwischen 7 und 14 Jahren bist du «beschränkt geschäftsfähig». Du kannst dann dein Taschengeld zum Beispiel für Bücher oder einfache elektronische Geräte ausgeben. Zwischen 14 und 18 Jahren bist du immer noch «beschränkt geschäftsfähig». Du kannst aber schon kleinere Arbeiten wie Babysitten übernehmen. Deine Eltern müssen aber zustimmen, wenn du einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abschliessen möchtest.

Wann sind Erwachsene nicht geschäftsfähig?

Menschen mit einer «Störung der Geistestätigkeit» sind nicht geschäftsfähig. Das sind zum Beispiel Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychischen Störung, oder Menschen, die eine Demenz haben. Damit ihnen die Geschäftsfähigkeit abgesprochen wird, muss das aber ein Sachverständiger geprüft und bestimmt haben.

Wo finde ich mehr zur Geschäftsfähigkeit in Österreich?

Auf dieser Seite findest du eine Übersicht, wann Kinder und Jugendliche in Österreich geschäftsfähig sind und was sie dann machen können.

Was ist Deliktsfähigkeit?

Du bist deliktsfähig, wenn du dafür zahlen musst, wenn du jemandem geschadet hast. Du hast zum Beispiel gestohlen. Wenn du erwischt wirst, musst du den Schaden ersetzen. Wenn du nicht deliktsfähig bist, müssen Eltern, Vormünder, Pfleger oder andere gesetzliche Vertreter den Schaden ersetzen.

Was sagt Österreich zur Deliktsfähigkeit?

In § 176 ABGB steht, ab wann du in Österreich deliktsfähig bist. Das ist in der Regel dann, wann du mündig bist. In Österreich bist du mit 14 mündig (§ 21 Abs. 2 AGBG) und schadensersatzpflichtig. In diesem Text liest du mehr dazu, was für Jugendliche nach österreichischem Recht strafbar ist.