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Wozu habe ich höchstpersönliche Rechte?

Niemand darf bestimmen, mit wem du zusammen bist. Niemand darf festlegen, an was du glaubst. Da darf dir niemand reinreden. Hier geht es um deine höchstpersönlichen Rechte. Erfahre mehr über sie in diesem Text.

Was ist mit den höchstpersönlichen Rechten gemeint?

Höchstpersönliche Rechte sind Rechte, die dir zustehen, und die dir niemand wegnehmen kann. Dazu zählen Rechte, die dich vor schweren Eingriffen in dein Leben und deine Freiheit schützen. Diese Rechte gelten auch für Menschen, die nicht urteilsfähig oder handlungsfähig (Handlungsfähigkeit nach Schweizer Recht, deutschem Recht und österreichischem Recht) sind. Man unterscheidet «absolute» und «relative höchstpersönliche Rechte».

Was sind absolute höchstpersönliche Rechte?

Das sind alles Rechte, bei denen dich niemand anderes vertreten darf. Wir nennen dir ein paar Beispiele:

  • Niemand darf einwilligen, dass jemand an dir kosmetische Eingriffe oder schwerwiegende Operationen wie eine Gebärmutterentfernung vornimmt.
  • Niemand darf bestimmen, an welche Religion du glaubst, oder ob du überhaupt an etwas glaubst.
  • Niemand darf dich verloben oder zwangsverheiraten.
  • Niemand darf nach deinem Tod in deinem Namen ein Testament abschliessen.

Was sind relative höchstpersönliche Rechte?

Das sind alles Rechte, in denen dich gesetzliche Vertreter wie deine Eltern vertreten können, wenn du nicht urteilsfähig bist. Wir nennen dir ein paar Beispiele, was deine Eltern oder anderen gesetzlichen Vertreter dann für dich entscheiden dürfen:

  • Sie können Ärzten und Ärztinnen übliche und notwendige medizinische Eingriffe an dir erlauben.
  • Sie können eine Namensänderung für dich beantragen.
  • Sie können Strafanträge für dich stellen.
  • Sie können sich auch um Vaterschaftsklagen und Vaterschaftsanerkennungen für dich kümmern.

Was ist mit meinen höchstpersönlichen Rechten, wenn ich nicht urteilsfähig bin?

Wenn du nicht urteilsfähig bist, darfst du die absoluten höchstpersönlichen Rechte nicht in Anspruch nehmen. Auch gesetzliche Vertreter wie Eltern oder ein Beistand können diese Rechte nicht für dich ausüben. Das heisst zum Beispiel, dass du nicht heiraten darfst oder ein Testament schreiben kannst. Bei den relativ höchstpersönlichen Rechten können Eltern, ein Beistand oder andere gesetzliche Vertreter für dich entscheiden.

Kann ich festlegen, wie andere für mich eintreten können, wenn ich es nicht mehr kann?

Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst entscheiden und handeln können. Sie sind dann nicht mehr urteilsfähig. Vielleicht bist du schwer krank. Vielleicht bist du sehr alt. Vielleicht hattest du einen schlimmen Unfall. Bevor so etwas passiert, können Menschen einen Vorsorgeauftrag schreiben. Das kannst du ab 18 Jahren machen. Damit regelst du, wer in bestimmten Fällen für dich entscheidet, und welche Sachen er oder sie entscheiden soll. Da geht es zum Beispiel um dein Geld, deine Gesundheit und deine Verträge. Mit einem Vorsorgeauftrag legst du letzten Endes fest, wie andere deine höchstpersönlichen Rechte umsetzen, wenn du nicht mehr selbst für sie eintreten kannst.

Was mache ich, wenn ich für einen Vorsorgeauftrag zu jung bin?

Du bist nicht aufgeschmissen, wenn du noch zu jung bist, einen Vorsorgeauftrag zu schreiben. Denn es gibt auch Gesetze und Rechte, die die Dinge so regeln, dass die höchstpersönlichen Rechte möglichst nicht verletzt werden. Da gibt es zu allererst die Menschenrechte. Dann gibt es noch die Kinderrechte und verschiedene Regeln zum Jugendschutz (in Deutschland gibt es zum Beispiel das Jugendschutzgesetz). Lies dazu auch mal diesen Text. Ausserdem können deine Eltern oder anderen gesetzlichen Vertreter in deinem Sinne handeln. Deine Eltern müssen bei medizinischen Eingriffen aufgeklärt werden und sie müssen dazu schriftlich einwilligen. Sie sind aufgrund der höchtspersönlichen Rechte auch dazu verpflichtet, in deinem Sinne zu handeln. Tun sie das nicht, kannst du dich in der Schweiz beispielsweise bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) melden.

Was mache ich als erwachsene Person, wenn es keinen Vorsorgeauftrag gibt?

Es gibt Gesetze, wenn du für deine eigenen Rechte und Pflichten nicht genügend eintreten kannst. In der Schweiz gibt es das Erwachsenenschutzrecht. Darin ist beschrieben, wie Angehörige oder nahestehende Personen für dich entscheiden dürfen, wenn du als Erwachsener nicht urteilsfähig bist. Auf dieser Seite findest du weitere Infos dazu. Deutschland und Österreich haben ebenfalls Gesetze, die beschreiben, wann du Anspruch auf rechtliche Betreuung hast. Wir empfehlen dir dazu die Rechtsseiten der Länder selbst. Für Deutschland empfehlen wir dir diese Seite, für Österreich diese Seite.

Wo sind die höchstpersönlichen Rechte festgeschrieben?

Die höchstpersönlichen Rechte sind in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich in vielen Gesetzen beschrieben. Das Schweizer Gesetz erklärt die höchstpersönlichen Rechte im Zivilgesetzbuch (Art. 19-19c ZGB). In Deutschland und Österreich sind sie nicht extra namentlich im Recht aufgeführt, du findest sie aber in vielen Gesetzestexten umgesetzt. Die höchstpersönlichen Rechte wirken grundsätzlich in so vielen Gesetzen, dass wir sie nicht alle einzeln verlinken können. Schliesslich geht es hier um Grundrechte, Privatrechte, Sozialrechte und viele weitere Gesetzestexte. Deshalb ist es wichtig, dass du dich mit dem geltenden Recht in deinem Land vertraut machst und dir rechtliche Hilfe holst, wenn deine höchstpersönlichen Rechte verletzt werden.

Wo finde ich weitere Infos zu meinen höchstpersönlichen Rechten?

Du findest mehr zu höchstpersönlichen Rechten und zum Erwachsenschutz auf der Seite von Pro Infirmis.