Stell deine Frage...

Was tun bei sexueller Belästigung?

Unter sexuelle Belästigung fallen verschiedene Handlungen wie sexualisierte Sprüche, Anzüglichkeiten oder Grapschen. Im Text erfährst du, was strafbar ist.

Was sind sexuelle Belästigungen?

Als sexuelle Belästigung bezeichnet man alle Handlungen, bei denen sich Personen sexuell belästigt fühlen (Art. 198 StGB Schweiz). Wenn du gegen deinen Willen heftig sexuell angemacht wirst, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Wer wegen sexueller Belästigung angeklagt wird, kann mit einer Busse bestraft werden. Sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt. Das heisst: Du musst die Person anzeigen, sonst wird sie nicht strafrechtlich verfolgt.

Hier erfährst du, was strafbar ist

Möglicherweise ist dir gar nicht bewusst, dass bestimmte Verhaltensweisen strafbar sind. Du musst sexuelle Belästigungen nicht ertragen. Hier findest du Beispiele für Handlungen, die als sexuelle Belästigung gewertet werden können:

  • Sexualisierte Sprüche machen: Wenn jemand Sprüche macht, bei denen die Sexualität der anderen Person im Mittelpunkt steht, und die andere Person sich dadurch verletzt fühlt. Das wären z.B. Sätze wie: «Du bist eine geile Schlampe» oder «Du machst die Beine sicher bei jedem breit»
  • Anzüglichkeiten: Wenn jemand eine andere Person mit sexuell anzüglichen Blicken oder Gesten demütigt oder heruntermacht.
  • Sexualisierte Berührungen: Wenn jemand eine andere Person anfasst, die das nicht möchte. Auch wenn derjenige dann versucht, es wie eine zufällige Berührung aussehen zu lassen: Wenn sich jemand begrapscht fühlt, ist das sexuelle Belästigung.
  • Belästigung über Telefon (und Internet): Wenn jemand eine Person anruft, um sich am Telefon sexuell zu erregen, und diese Person will das nicht. Wenn jemand dieses mehrmals tut, kann auch der Missbrauch von Fernmeldeanlagen bestraft werden (Art. 179 StGB Schweiz).
  • Exhibitionismus: Wenn jemand vor einer Person, die das nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt, und sie sich dadurch belästigt fühlt. Man nennt das Exhibitionismus (Art. 194 StGB Schweiz). Wenn jemand sich im privaten Bereich der Belästigten zeigt (z.B. im Zimmer der Wohnpartnerin in der WG) kann zusätzlich Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB Schweiz) geahndet werden. 
  • Unerwünschtes Zeigen von sexuell expliziten Abbildungen/Filmen: Wenn jemand einer Person pornografische Bilder oder Filme zeigt, die damit nicht einverstanden ist. Auch wer pornografische Bilder oder Filme über Handy, Mail oder Social Networks elektronisch verbreitet, kann sich strafbar machen. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was sind meine Rechte?

Wenn du am Arbeitsplatz von Kolleg*innen, Chef*innen oder anderen Personen sexuell belästigt wirst, bist du in der Schweiz durch die allgemeine Fürsorgepflicht geschützt. Arbeitgeber*innen sind nach Obligationenrecht (OR) zur allgemeinen Fürsorgepflicht verpflichtet. Alle Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie im eigenen Betrieb etwas unternommen haben, um Arbeitnehmer*innen vor sexueller Belästigung zu schützen. Wenn du vor dem Arbeitsgericht nachweisen kannst, dass du am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden bist, wirst du eine Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern erhalten.

Wie erstatte ich Anzeige?

Wenn du gegen deinen Willen heftig sexuell angemacht wirst, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Wer wegen sexueller Belästigung angeklagt wird, kann mit einer Busse bestraft werden. Sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt. Diese Straftaten werden nur dann verfolgt, wenn du einen Strafantrag stellst. Du musst die Straftat innert drei Monaten seit der Tat bei der Polizei anzeigen. Du musst einen Antrag unterzeichnen, in dem du erklärst, dass du die Bestrafung der Täter*innen wünscht. Bei unbekannten Täter*innen zählen die drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Täter*innen bekannt werden.