Stell deine Frage...

Dein Körper und deine Sexualität gehören dir

Du bestimmst frei über deine Sexualität und deinen Körper. Das ist dein sexuelles Recht, für das du einstehen kannst. Das gilt für alle Menschen. Darum mache dich damit genauer vertraut, was das heisst.

Du bestimmst über deinen Körper und deine Sexualität

Alle haben das sexuelle Recht, frei über ihre Sexualität und ihren Körper zu bestimmen. Dabei müssen sie natürlich die Rechte der anderen Menschen respektieren. Wir geben ein paar Beispiele, was es bedeutet, dass du über deinen Körper und deine Sexualität bestimmst.

Du entscheidest, ob du mit jemandem sexuelle Handlungen machen möchtest

Wenn du findest, dass du an einem privaten Ort mit jemandem Sex haben willst, und dieser jemand will das auch, dann dürft ihr das machen. Niemand kann entscheiden, dass ihr das nicht dürft. Du entscheidest. Vorausgesetzt, ihr verstosst nicht gegen Gesetze. Zum Beispiel gibt es ein Gesetz zum Schutzalter. Deine Gefühle und Gedanken dienen dir als Wegweiser. Sie helfen dir, herauszufinden, was du willst und was nicht. Nimm sie ernst, damit du weisst, wann du bereit bist für Sex. Wir empfehlen dir dazu diesen Text. Wenn du selbstsicher bist, kannst du der anderen Person einfacher sagen, was du möchtest. Wir haben dazu Tipps für sie und Tipps für ihn.

Du entscheidest, welche sexuellen Handlungen du machen möchtest

Stell dir vor, dein Freund möchte unbedingt, dass ihr Analsex habt. Du möchtest das aber nicht. Dann sollte er das respektieren und keinen Druck machen. Jeder hat das Recht, zu einer sexuellen Handlung «Nein» zu sagen. Manchmal ist es schwierig, Dinge zu finden, die ihr beide mögt. Es ist hilfreich, wenn ihr darüber redet. Manche finden sich damit ab, dass sie in ihrer Beziehung auf bestimmte Dinge verzichten müssen. Frag dich selbst, ob du das möchtest. Vielleicht interessiert dich dazu auch dieses Kapitel.

Du solltest die Wünsche der anderen respektieren

Andersrum gilt auch: Du musst respektieren, wenn jemand keinen Sex mit dir haben woll. Oder wenn er oder sie bestimmte sexuelle Handlungen nicht machen will. Auch wenn du noch so sehr willst. Sonst machst du einen sexuellen Übergriff und kannst bestraft werden. Niemand hat ein Recht darauf, Sex mit einer anderen Person zu haben, die das nicht möchte. Dass ihr in einer Beziehung seid, heisst nicht, dass der*die andere für Sex zur Verfügung steht.

Du entscheidest, ob und wie viel du Selbstbefriedigung machst

Weder deine Eltern noch dein*e Partner*in dürfen dir verbieten, Selbstbefriedigung zu machen. Vielleicht sagen sie dir trotzdem, dass du es nicht tun sollst. Aber du musst dich nicht an das halten, was sie sagen. Dazu haben wir auch diesen Text für Frauen und diesen Text für Männer geschrieben. Das heisst selbstverständlich nicht, dass du Selbstbefriedigung vor den Augen der anderen machen darfst. Du solltest auch nicht stundenlang das gemeinsame Badezimmer für Selbstbefriedigung nutzen, und die anderen kommen nicht rein. Es ist auch nicht schön für die anderen, wenn deine benutzten Taschentücher von der Selbstbefriedigung überall rumliegen. Aber du darfst in einem ungestörten Bereich für dich Selbstbefriedigung machen. Da darf dir niemand reinreden.

Du hast Verantwortung über die Verhütung und die Gesundheit

Es ist dein Körper. Du solltest dich also gut um ihn kümmern. Sorge für ausreichenden Schutz vor Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Infektionen. Informiere dich in diesem Text über Schutz vor Schwangerschaft und in diesem Text über Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen. Du merkst, dass es dir nicht gelingt, zu sagen, was du möchtest? Es passiert dir immer wieder, dass du nicht auf Verhütung bestehst, obwohl es eigentlich sinnvoll wäre? Dann empfehlen wir dir diese Tipps. Wenn jemand die Verhütung heimlich weglässt, ist das ein schwerer Verstoss gegen deine sexuelle Selbstbestimmung.

Du wählst deine Partner*innen selbst

Du bestimmst, mit wem du eine Beziehung oder Sex haben willst. Deine Eltern machen das nicht für dich. Oder irgendwelche anderen Leute. Natürlich entscheidet die Person, mit der du eine Beziehung möchtest mit. Und eine Beziehung geht nur im Rahmen des Gesetzes. Du musst zum Beispiel das Schutzalter beachten.

Du wählst selbst, was für eine Art von Beziehung ihr habt

Sobald ihr volljährig seid, entscheiden du und dein*e Partner, ob ihr heiraten wollt. Ob ihr eine monogame Beziehung wollt und welche Regeln bei euch gelten, bestimmt ihr gemeinsam und nicht eure Eltern oder sonst jemand anderes.

Du entscheidest bei ärztlichen Behandlungen mit

Wenn du zum*zur Ärzt*in gehst, können sie nicht einfach mit dir machen, was sie wollen. Ärzt*innen und medizinisches Personal können Tests, Untersuchungen, Behandlungen, Therapien und Operationen bei dir nur machen, wenn du vorher zugestimmt hast. Das setzt aber voraus, dass der*die Ärzt*in findet, dass du urteilsfähig bist. Wenn du nicht urteilsfähig bist, entscheiden deine Eltern oder deine Betreuung für dich und müssen informiert werden. Wenn du urteilsfähig bist, müssen die Ärzt*innen dich vorher informieren, damit du verstehst, warum man was machen möchte. Du musst auch verstehen, was mit den Testergebnissen geschieht. Die Testergebnisse dürfen nur weitergegeben werden, wenn du einverstanden bist.

Deine Eltern müssen nichts vom Arztbesuch erfahren

Auch wenn du noch nicht 18 bist, kannst du zur Frauenärztin oder zum Urologen gehen und dich dort untersuchen oder beraten lassen. Denn es gehört zu deinen Persönlichkeitsrechten, dich ärztlich behandeln zu lassen. Lies dazu auch diesen Text für sie und diesen Text für ihn.

Empfehlung

Wir empfehlen dir, in die Berichte der Allianz für Sexualaufklärung zu schauen. Dort findest du viele Infos zu diesen sexuellen Rechten: